„Ich ­verhindere ­rechts­widrigen ­Journalismus“

Medienrecht

Herr Höcker, beginnen wir mit einer einfachen Frage: Wie haben Sie heute Nachrichten konsumiert?

Höcker: Ausschließlich über mein Handy. Ich war auf den Seiten der Blätter, die ich mir immer ansehe, und kann nicht ausschließen, dass ich noch auf Facebook- und Twitter-Links geklickt habe.

Welche Zeitungen waren das?

Höcker: Das sind immer die gleichen: „Bild“, „Spiegel“, ­„Kölner Stadt-Anzeiger“, „Express“, „Süddeutsche“ und „FAZ“. Und in der „Welt“ habe ich mir einen Artikel über Jordan ­Peterson ­angesehen.

Wie zufrieden waren Sie mit dem Journalismus, den Sie gesehen haben?

Höcker: Gemischt, wie meistens. Aber das Stück über Peterson war großartig. Toll geschrieben. Ich hoffe, er liest eine Übersetzung davon.

Wie hat sich aus Ihrer Sicht der Journalismus durch die digitalen Kanäle verändert, Stichwort Skandalisierung? Haben Sie den Eindruck, dass das durch die Online-Komplexität zunimmt?

Höcker: Ohne Zweifel. Es wird mehr personalisiert und mehr skandalisiert. Leuten wie mir bringt das mehr Geschäft, denn irgendwer muss ja das Opfer einer Skandalisierung sein.

Wie ist das mit den großen Unternehmen? Sind die auch sensibler geworden und reagieren schneller?

Höcker: Sensibler sicher. Allerdings agieren große Unternehmen schon seit Jahren sehr professionell. Denken wir nur an Greenpeace und Shell, Stichwort Brent Spar. Das war ein Aufwecken für die Unternehmensseite in Sachen Krisen-PR. Shell hat sich damals lange gesträubt, sich schließlich aber dem Druck gebeugt.

Kommen wir zurück ins Heute. Man hört von vielen Journalisten, dass Unternehmen mit einstweiligen Verfügungen schneller bei der Sache sind als früher. Werden sie also doch dünnhäutiger?

Höcker: Wenn eine einstweilige Verfügung erlassen wird, bedeutet das, dass eine Berichterstattung rechtswidrig war. Dann ist es richtig, eine solche gerichtlich verbieten zu lassen – jedenfalls, wenn das Medium nicht bereit ist, sie freiwillig zu ändern.

Und das passiert häufiger?

Höcker: Letztlich schon. Das liegt wohl auch daran, dass es durch die Digitalisierung heute schlicht mehr Medien gibt. Wenn jemand 20.000 Follower auf Twitter hat, ist er oder sie de facto ein Medium – und damit potenzieller Empfänger von einstweiligen Verfügungen. Viele Social-Media-Aktivisten sind so fest von einer Sache überzeugt, dass sie glauben, dafür Sachverhalte auch mal schief darstellen zu können. Aber das ist halt rechtswidrig.

Gut für Sie.

Höcker: Natürlich. Es gibt heute mehr Medienanwälte als früher. HÖCKER ist die größte Kanzlei im Presserecht in Deutschland, die sich darauf spezialisiert hat, für Betroffene gegen die Medien vorzugehen. Wir sind gewachsen, und es gibt insgesamt viel mehr Kanzleien. Früher gab es im Wesentlichen nur eine Spezialkanzlei in Hamburg mit ein paar Leuten. Mittlerweile ist der Markt deutlich größer.

Anders als der Markt für klassische Medien. Der wächst nicht. Und das, obwohl wir, wie Dominik Wichmann sagt, in der „redaktionellen Gesellschaft“* leben.

Höcker: Der Begriff ist nicht dumm. Jeder ist heute ein potenzielles Medium. Und, um mal etwas Positives zu sagen: En gros haben Menschen dadurch heute mehr Ahnung, wie saubere Berichterstattung geht. Auch deshalb, weil jeder schon mal mitbekommen hat, wie sich Personen gegen eine rechtswidrige Berichterstattung wehren. Damit ist jeder auch so ein bisschen ein Medienrechts-Profi.

Und Sie selbst sind zunehmend ein Medien-Profi.

Höcker: Klar, ich publiziere viel. Ich hatte mal eine Kolumne bei „Vocer“.

Einer Plattform zur digitalen Transformation von Medien.

Höcker: Da habe ich irgendwann nichts mehr hingeschickt. Aber wenn ich alle Plattformen zusammenzähle, habe ich etwas über 30.000 Follower. Ungefähr 16.000 allein bei Twitter, 13.000 bei Facebook. Mir macht das Publizieren schon Spaß.

Haben Sie auch schon mal Abmahnungen bekommen?

Höcker: Ja, aber die sind natürlich abgeschmiert. Ich weiß schon, was geht und was nicht.

Kommen wir noch mal zur Unternehmensseite. Was ist deren typisches Anliegen?

Höcker: In der Regel eine präventive presse­rechtliche Beratung. Unternehmen melden sich, wenn sie Presseanfragen bekommen, oft mit kurzer Fristsetzung und konfrontativen Fragestellungen.

Und Ihr Service?

Höcker: Ich versuche zu verhindern, dass eine Berichterstattung kommt. Wenn das nicht geht, versuche ich wenigstens, dass sie weniger eingriffsintensiv und damit weniger negativ wird. Und wenn schon berichtet wurde, machen wir natürlich auch das Reaktive. Aber mir macht Prävention mehr Spaß.

Sind Sie ein Journalismus-Verhinderer?

Höcker: Ich verhindere rechtswidrigen Journalismus. Wir sind Kontrollinstanz und sorgen für journalistische Qualität. Wenn wir in einem Fall drin sind, dann ist sehr wahrscheinlich, dass der Bericht nicht rechtswidrig wird und auch im Anschluss nicht angegriffen wird. Die Journalisten wissen: Wenn sie sich an die rechtlichen Grenzen halten, hauen wir auch im Anschluss nicht drauf. Auch wenn die Artikel dadurch vielleicht ein bisschen langweiliger werden.

Aber ein bisschen agieren Sie doch als Gegner des investigativen Journalismus.

Höcker: Der investigative Journalismus ist extrem wichtig in jeder Demokratie. Ich weiß aber auch, dass selbst als seriös angesehene investigative Journalisten manchmal mit schmutzigen Methoden arbeiten. Im persönlichen Gespräch bestätigen sie mir auch, dass manches, was da läuft, wirklich schmutzig ist. Das ist zum Teil Kampagnenjournalismus. Es geht um Klickraten, um Einschaltquoten und um Auflage. Subjekte werden zu Objekten gemacht für ein ganz bestimmtes Ziel.

Aber so direkt hängt die Existenz etwa des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ja gar nicht an Einschaltquoten. Man operiert doch im kommoden Bereich der Gebührenfinanzierung.

Höcker: Trotzdem betreiben Magazine wie „Frontal 21“ zu großen Teilen keinen seriösen Journalismus.

Oder vertragen Ihre Klienten einfach keine Kritik?

Höcker: Doch, das tun sie. Ich bleibe dabei: Diese investigativen TV-Magazine arbeiten wirklich häufig nicht sauber, nicht immer, aber sehr häufig.

Momentan liegen Sie mit „Business Insider“ im Clinch. Dessen Chefredakteur Kayhan Özgenc wirft Ihnen auf Twitter vor, seinen Kollegen Jan C. Wehmeyer angebrüllt und ihm wütende Mails geschrieben zu haben. Ist das so?

Höcker: Sagen wir so: Wehmeyer hat gebrüllt und ich habe entschlossen und kraftvoll geantwortet! Kollegen haben mir übrigens im Anschluss amüsiert erzählt, dass ihre Gespräche mit Wehmeyer meist auch so enden. Und meine angeblich wütenden Mails habe ich ja auf Twitter veröffentlicht. Die sprechen für sich.

Gibt es bestimmte Themenbereiche oder Branchen, zu denen Sie besonders häufig konsultiert werden?

Höcker: Wir haben viel im Gesundheitsbereich zu tun. Krankenhäuser und Ärzte, bei denen angeblich irgendetwas schiefgelaufen ist. Und dadurch, dass wir uns mit Cum-Ex-Verfahren auskennen, kommen viele Akteure aus der Finanzbranche zu uns. Aber die Gesamtpalette ist breit. Das kann ein Corona-Testlabor sein oder ein Hersteller von Wurstwaren. Häufig vertreten wir auch Verbände. Und zunehmend haben wir Mandanten in der Immobilienbranche.

Letzteres überrascht nicht. Bauen, Wohnen und steigende Mietpreise sind hochemotionale Themen. Aber mal grundsätzlich gefragt: Wenn ein Unternehmen oder ein Prominenter auf Social Media Falschbehauptungen ausgesetzt ist, was ist die richtige Verhaltensweise?

Höcker: Wenn Falschbehauptungen verbreitet werden, ist mein anwaltlicher Rat immer und zu 100 Prozent: dagegen vorzugehen. Wie man vorgeht, ist aber eine andere Sache. Es gibt zig verschiedene Eskalationsmöglichkeiten.

Welche?

Höcker: Das kann minimal invasiv beginnen, indem man sich an den Verbreiter wendet und sagt, das stimmt nicht, nimm es raus. Man kann auch eine Abmahnung schicken oder eine einstweilige Verfügung beantragen, wenn auf die Abmahnung nicht reagiert wird. Und man kann Strafanzeige erstatten – die ganz große Keule.

Ist dieses schrittweise Vorgehen immer richtig?

Höcker: Nein, es gibt Fälle, bei denen man sofort richtig reinhauen muss und bei denen man genau weiß: Da passiert sowieso nichts, wenn wir jetzt nett sind. Oder das wird sogar als Zeichen von Schwäche verstanden, gerade in Deutschland. Ich habe mal in einer Kanzlei in London gearbeitet. Wir hatten einen Gegner in Deutschland. Ein englischer Kollege hatte einen Abmahnungsbrief vorformuliert. Ich habe mir das durchgelesen und gesagt: Wenn wir das übersetzen und rausschicken, lachen sich die deutschen Empfänger tot. Wir müssen das klarer formulieren und mit Drohungen und Fristsetzungen versehen.

Dabei gilt der englische Boulevardjournalismus doch als besonders hart.

Höcker: Das ist er auch. Die arbeiten mit Methoden, die hier völlig undenkbar sind. Aber die Umgangsformen sind dennoch andere.

Das heißt, es kommt auch auf kulturelles Fingerspitzengefühl an.

Höcker: Extrem. Und das gilt auch hierzulande. Beliebtes Beispiel: Omas, die irgendein geschütztes Logo auf Mützen stricken. Muss man die abmahnen? Dann droht ein Shitstorm, den es in diesem realen Fall auch gab. Der bessere Weg: Oma anrufen – und vielleicht die schon gestrickten Mützen abkaufen. Eine Unterlassungserklärung muss die Oma leider trotzdem abgeben. Das ist eine rechtliche Notwendigkeit. Man muss es halt netter ­verkaufen.

Guter Tipp. Geben Sie unseren Lesern noch einen Tipp. Stichwort enge Deadlines. Wenn ein Journalist kurz vor Redaktionsschluss mit einem ellenlangen Fragenkatalog kommt, was tun?

Höcker: Also, es gibt hoffentlich erst mal ein Krisenhandbuch, in das man reingucken kann. Dann würde ich schon raten, ganz früh einen Medienanwalt einzuschalten, was nicht heißt, dass der auch gleich antworten muss. Antworten muss man immer, eventuell aber eben auch, dass die Frist zu kurz ist.

Was ist eine angemessene Frist?

Höcker: Ein bis zwei Tage sollte man in der Regel schon bekommen. Es gibt aber natürlich auch Fälle, da können wenige Stunden ausreichend sein, etwa wenn es ein tagesaktuelles Thema ist, bei dem klar ist, dass da auch 20 andere Journalisten dran sind. Aber faktisch ist das eine absolute Ausnahme. Der Betroffene muss schon eine realistische Chance haben, die Fragen gründlich zu prüfen und zu beantworten. Ich habe mal eine große Versicherung vertreten. Da rief ein Journalist in der Mittagspause an. Da saß ein Praktikant und sagte, wir melden uns drei Stunden später. Da war der Artikel aber schon online. Hier habe ich gerichtlich entscheiden lassen, dass das zu kurz war.

Dennoch: Timing ist zentral.

Höcker: Klar. Und das hat Auswirkungen auf die interne Organisation. Wichtig im Krisenfall: Es muss klar sein, wer im Unternehmen in der Krise kommunikativ den Hut aufhat. Das kann der Leiter der Rechtsabteilung sein oder der Chefkommunikator. Das kann auch der hemdsärmelige Unternehmensinhaber selbst sein. Fatal ist, wenn man dann in der Telko hängt mit dem Vorstand X, dem Leiter des Einkaufs, der Kommunikationsabteilung, der Rechtsabteilung, und alle quatschen irgendwas durcheinander. Das kostet Wahnsinnszeit, und das Ergebnis ist schlechter.

Noch eine Frage zu Ihnen persönlich: Man könnte Ihnen sehr unterschiedliche Rollen zuschreiben: Rechtberater, Firmensprecher, Prellbock der Unternehmen. Wie würden Sie Ihre Rolle selbst skizzieren?

Höcker: Ich bin in erster Linie ein Organ der Rechtspflege. Ich bin Mandanten verpflichtet, aber auch dem Rechtsstaat. Aber dadurch, dass ich im Presserecht tätig bin, gerate ich schon auch in die Rolle des Sprechers meiner Mandanten. Das ist übrigens nicht neu. Schon in ganz frühen Zeiten wurden Advokaten als Fürsprecher bezeichnet. Wir sprechen für unsere Mandanten. Wir machen das im Gerichtssaal, können das aber auch in der Öffentlichkeit tun.

Fehlt Ihnen dafür nicht etwas PR-Kompetenz?

Höcker: Heute nicht mehr, auch weil ich sehr viel mit Krisen-PR-Agenturen zusammengearbeitet habe. Da habe ich mir learning-by-doing-mäßig vieles angeeignet. Deshalb habe ich heute auch den Mut, selbst öffentlich zu sprechen. Viele Kollegen haben noch ein bisschen Manschetten. Sie sehen ihre Rolle eher zurückhaltend im Hintergrund. Ich habe kein Problem mit Öffentlichkeit und glaube, dass das manchen Mandanten sehr nützt.

Damit betreiben Sie auch Imagearbeit in eigener Sache.

Höcker: Natürlich betreibt man durch mediale Auftritte auch Imagearbeit, und natürlich mache ich mir auch Gedanken darüber, wie ich rüberkomme.

Sie inszenieren sich gern als harter Hund.

Höcker: Es stimmt, dass wir als Kanzlei den Ruf haben, durchaus offensiv, um nicht zu sagen: aggressiv zu sein. Wenn ich mitunter ein Statement raushaue, das diesen Ruf unterstreicht, dann, weil es für den Mandanten gut ist.

Sehr selbstlos von Ihnen. Aber Ihrem Geschäft schadet das Image als harter Hund nicht.

Höcker: Überhaupt nicht. Juristisch gesehen ist das auch einfach die Schule, die ich gelernt habe. Ich habe in einer Großkanzlei gelernt, wo man schnell in die Offensive geht, dann aber auch irgendwo Verteidigungslinien zieht, die man gut halten kann.

Klingt martialisch.

Höcker: Ist es manchmal auch. Es gibt eben viele Mandanten, die in der Krise stecken und sagen, jetzt möchte ich mich wirklich mit allen Mitteln wehren. Die mögen es, wenn man, bildlich gesprochen, beim Gegner mit dem Panzer durchs Wohnzimmer fährt und erst mal alles kurz und klein haut, was nicht heißt, dass wir nicht auch zurückhaltend, freundlich und im Hintergrund reden können. Ich kann auch freundlich mit Journalisten reden. Ich habe vorhin mit einem Journalisten, mit dem ich per Du bin, gesprochen und ihn freundlich gebeten, in seiner Berichterstattung noch etwas zu berücksichtigen.

Was er jetzt tut?

Höcker: Ich denke schon.

*Der Begriff „redaktionelle Gesellschaft“ wurde mehrfach von Dominik Wichmann verwendet. In Deutschland hat den Begriff vor allem Prof. Bernhard Pörksen geprägt. 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe #Medienarbeit. Das Heft können Sie hier bestellen.

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