Wenn Teilen und Liken nicht gestattet sind

Tipps zur Verbreitung von Bildmaterial

Bilder, die auf Internetseiten veröffentlicht sind, können geteilt werden, ohne dass der Seitenbetreiber oder Bildinhaber explizit dazu befragt wird. Das kann schwerwiegende lizenzrechtliche Konsequenzen haben, wenn sich der Seitenbetreiber nicht im Vorfeld abgesichert hat. Denn in dem Moment, in dem ein Nutzer den Beitrag mit Bild über Facebook, Twitter und Co. teilt, wird er formal zu einem neuen Nutzer innerhalb des ursprünglich vereinbarten Nutzungsrahmens.

Gut zu wissen ist allerdings, dass das Teilen von Bildern grundsätzlich erst einmal rechtlich unbedenklich ist, wenn man in einem privaten Kontext handelt. Doch die Webseiten-Inhaber, die kommerziell handeln, sollten das Thema ernst nehmen, um nicht in die Lizenzfalle zu tappen. Die wichtigste Fragestellung lautet deshalb: Erfolgt das Teilen eines Fotos rein privat, ist alles gut. Erfolgt es in einem unternehmerischen Kontext, wird es kritisch. Professionelles Weiterverbreiten ist nur zulässig, wenn es sich um eine redaktionelle Veröffentlichung handelt. Alles andere gilt als kommerzielle Nutzung zu Werbezwecken, und da verstehen Abmahnanwälte keinen Spaß.

Lizenz zur Weitergabe an Dritte

Schützen können sich Inhaber von Webseiten auf verschiedene Weise. Der sicherste Weg ist es, beim Kauf des Bildes auch eine Lizenz zur Weitergabe an Dritte zu erwerben. Bei lizenzfreien Bildern ist diese in der Regel nicht enthalten und wird auch bei Microstocks nur selten dazugekauft. Es gilt also, sich um diese Lizenz frühzeitig zu kümmern und gegebenenfalls eine andere Bildquelle zu wählen, bei der die Weitergabe an Dritte explizit in der Lizenz enthalten ist.

Eine andere Möglichkeit ist es, das Teilen von Bildern aus rechtlichen Gründen zu untersagen. Dieser Hinweis muss deutlich sichtbar auf der Webseite und in unmittelbarer Nähe zum Bild untergebracht sein. Außerdem sollte in diesem Fall die Teilen-Funktion von Facebook gar nicht erst angeboten werden. Ein Restrisiko bleibt aber, denn wenn ein Nutzer sich an das Verbot nicht hält und den Beitrag trotzdem in seinen sozialen Netzwerken teilt, haftet wieder derjenige, der das Bild erstmalig veröffentlicht hat.

Doch es gibt auch eine technische Lösung. Mit ein wenig technischem Geschick kann man ein anderes Bild hinterlegen. So wird beim Teilen über den Like- oder Share-Button statt des eigentlichen Bildes ein anderes Motiv veröffentlicht, zum Beispiel das Firmenlogo.

Ein HTML-Geheimtipp

Das geht, wenn man sich an das Facebook-Protokoll „Open Graph“ herantraut, genauer an dessen Syntax. Dafür mit Hilfe der sogenannten „Open Graph Syntax“, die in Form einer Zeile im Header des HTML-Quelltextes der eigenen Seite eingetragen werden muss:

<meta property=”og:image” content=”http://www.DEINE_DOMAIN/images/logo.jpg” />

Am Ende dieses Texts zeigen wir Ihnen ein vollständiges Beispiel aller relevanten Elemente, anders herum: Wie es aussähe, wenn Die Bildbeschaffer ein Foto mithilfe dieses Tricks vor dem unerlaubten Teilen auf Facebook schützen würden.

Diese kleine Umprogrammierung ist ein wahrer Geheimtipp, für den es sich lohnt, jemanden mit HTML-Erfahrung darauf anzusetzen. Allerdings sollte man sich im Klaren darüber sein, dass es natürlich nicht im Sinne von Facebook ist, solche kleinen Richtungskorrekturen vorzunehmen. Aber angesichts der Tatsache, dass sich ein Bild in dem Moment jeglicher Kontrolle entzieht, in dem es auf Facebook, Twitter und Co. veröffentlicht wird, ist es sicher ein enorm nützlicher Trick.

Wie sich die richtige Erkennung eines Bildes überprüfen lässt, beschreiben die Facebookentwickler auf der Developers-Page.

Wer also als Unternehmen oder Organisation Beiträge mit Bildern auf seiner Webseite veröffentlicht, muss sich im Vorfeld über die Risiken im Klaren sein, die durch das Verbreiten durch Dritte entstehen – und entsprechende Maßnahmen treffen.

Hier die Beispielsyntax:

<meta property=”og:title” content=”Die Bildbeschaffer GmbH – Hamburg – 040-411 881 771″ />

<meta property=”og:type” content=”website” />

<meta property=”og:image” content=”http://img.bildbeschaffer.sodatech.com/public/userfiles/inhalt/images/logo_diebildbeschaffer.gif” />

<meta property=”og:description” content=”Die Bildbeschaffer: Wir wissen, wo Ihre Bilder sind. Mit dem gesamten

Service rund um Bildlizenzen und Bildrechte: Artbuying, Bildrecherchen,

Rechtklärung, Kalkulation und Abrechnung. Vom einzelnen Bild bis zur

integrierten Bilddatenbank.” />

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