Was ändert sich mit den neuen Veranstaltungstarifen der Gema?

Alle Veranstalter müssen für die Musik, die sie im Rahmen ihrer Veranstaltungen verwenden, ein Entgelt an die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (Gema) entrichten. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach Tarifen, die von der Gema festgelegt werden. Veranstalter können auch Pressesprecher beziehungsweise Presseverantwortliche sein, die für ihr Unternehmen eine Betriebsfeier, Sommerfest oder sonstige Werbeveranstaltung organisieren.

Im April 2012 kündigte die Gema eine Reform der Tarifstruktur im Veranstaltungsbereich an, diese sollte ab Anfang 2013 gelten. Hauptanliegen der Tarifreform waren die wirtschaftliche Gleichbehandlung von kleinen und großen Veranstaltungsformaten sowie die Abschaffung von Tarifprivilegien. Die Reform sah vor, die bislang geltenden elf Tarife auf lediglich zwei zu verringern: einen für Veranstaltungen mit Live-Musik und einen für Veranstaltungen, bei denen die Musik vom Band abgespielt wird. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt in München hat im April 2013 wesentliche Teile der geplanten Tarifreform der Gema abgelehnt. So soll an der Vielzahl der bisherigen Tarife im Veranstaltungsbereich festgehalten werden. Denn mit elf Tarifen sei das bestehende Tarifsystem bereits differenziert genug.

Geplante Tarife

Die für 2014 geplanten Tarife, sofern sie eingeführt werden, berechnen sich aus einem Koeffizienten von Veranstaltungsfläche und Eintrittspreis. Sie steigen pro 100 Quadratmeter Veranstaltungsfläche und mit jedem Euro Eintrittspreis an. Für kostenlose Veranstaltungen gilt ein Mindestsatz. Bei Veranstaltungen mit geladenen Gästen oder Werbeveranstaltungen mit freiem Eintritt wird der Tarif aus einem Koeffizienten der Gesamtaufwendungen für die musikalische Darbietung (zum Beispiel Künstlergagen, Technikkosten) und  der Gesamtheit der Besucher errechnet. Die folgenden drei Fälle sollen die Veränderungen im Tarif beispielhaft darstellen:

1. Kleine Veranstaltung
Nach den bislang geltenden Tarifen muss ein Veranstalter bei einer Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern und einem Eintrittspreis von zwei Euro, bei dem die Wiedergabe der Musik vorrangig über Original-CDs und MP3s erfolgt, insgesamt 263,52 Euro netto an die Gema zahlen. Nach den neuen Tarifen müsste er hierfür deutlich weniger, nämlich 147,40 Euro netto, bezahlen.

2. Werbeevent
Bei einem Werbeevent, zu dem auf einer Gesamtfläche von 10.000 Quadratmetern 2.000 Gäste bei freiem Eintritt geladen sind, überwiegend Live-Musik gespielt wird und die Gesamtaufwendungen für die Musik 15.000 Euro betragen, muss ein Veranstalter bislang insgesamt netto 1.516,24 Euro an die Gema zahlen. Nach den neuen Tarifen würde sich dieser Betrag kaum ändern und bei nunmehr netto 1.492,40 Euro liegen.

3. Größere Veranstaltung
Für eine Veranstaltung auf 5.000 Quadratmetern mit einem Eintritts­preis von 16 Euro, bei der vorrangig Live-Musik gespielt wird, muss der Veranstalter bislang netto 2.760,50 Euro zahlen. Nach den neuen Tarifen müsste er für die gleiche Veranstaltung deutlich mehr, nämlich netto 10.720,00 Euro, bezahlen.

Die neuen Tarife gelten für eine Veranstaltungsdauer von acht Stunden. Für jede weiteren zwei Stunden wird ein pauschaler Aufschlag von 25 Prozent erhoben. Sofern der Veranstalter Mitglied einer Organisa­tion ist, mit der die Gema einen Gesamtvertrag über diesen Tarif geschlossen hat, oder sofern er einen Jahrespauschalvertrag mit der Gema abschließt, reduzieren sich die Beiträge. Ferner sehen die neuen Tarife eine Härtefallregelung vor, wonach der Veranstalter nicht mehr als zehn Prozent des geldwerten Vorteils, den er aus den Eintrittsgeldern erlangt, an die Gema zahlen muss.

Kritik an der Gema-Tarifreform­

Die beabsichtigte Tarifreform hatte im vergangenen Jahr einen heftigen Streit zwischen der Gema und zahlreichen  Veranstaltern ausgelöst: Die Veranstalter argumentierten, die Tarife würden unangemessen ansteigen und die Existenz insbesondere der Diskotheken- und Clubbetreiber gefährden. Dagegen rechtfertigte die Gema die Reform mit einer einfacheren und gerechteren Tarifstruktur. Zwar erhöhten sich die Abgaben für große kommerzielle Veranstaltungen, dafür entstünden für kleinere Angebote mit wenig Eintritt teilweise Reduzierungen. Nachdem die Politik in den Streit eingegriffen hatte, setzte die Gema im Dezember 2012 die beabsichtigte Tarifreform bis Anfang 2014 aus. Sie schloss mit dem Bundesverband der Musikveranstalter (BVMV) eine Übergangsvereinbarung, wonach die bisher geltenden Tarife ab dem 1. Januar 2013 pauschal um fünf Prozent angehoben wurden. Ab dem 1. April 2013 stiegen die Tarife für Clubs und Diskotheken um weitere zehn Prozent.

Handlungs­empfehlungen

Es bleibt somit abzuwarten, ob und wie die neuen Tarife ab Anfang 2014 Anwendung finden. In jedem Fall ist es für Veranstalter wichtig, ihre Veranstaltungen bei der Gema ordnungsgemäß und rechtzeitig anzumelden. Wird eine Veranstaltung nicht ordnungsgemäß angemeldet, ist die Gema berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Und das kann den Veranstalter teuer zu stehen kommen. Nach der geltenden Rechtsprechung ist die Gema berechtigt, als Schadensersatz das Doppelte des Normalvergütungssatzes zu verlangen.

Was Macht die Gema?

Die Gema ist die seit 1933 staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textautoren und Musikverlegern vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. Derzeit vertritt die Gema in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Employer Branding. Das Heft können Sie hier bestellen.

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