Manager müssen für Pflichtverletzungen grade stehen – so will es das Gesetz und das gilt auch bei VW. Im Abgasskandal um den Wolfsburger Autobauer ist das letzte Wort aber trotz des Milliardenvergleichs in den USA noch lange nicht gesprochen. Längst ist noch nicht klar, was das Führungsteam rund um CEO Martin Winterkorn wirklich wusste und inwiefern sie eine aktive Mitverantwortung tragen. Mit dieser Frage werden sich die Ermittler und Gerichte vermutlich noch Jahre beschäftigen – Ausgang ungewiss. Gleichwohl ist seit Monaten im Gespräch, dass der Autokonzern seine Ex-Chefs zur Kasse bitten und dazu deren Managerhaftpflicht-Versicherung anzapfen will. Die Jagdsaison ist eröffnet.
Managementfehler können für die Unternehmen zu erheblichen finanzielle Schäden führen. Im Falle VW geht es allein in den USA um rund 15 Milliarden Dollar. Schadenersatz in solchen Größenordnungen kann kein Betroffener leisten. Daher haben Top-Manager in der Regel Manager-Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, sogenannte Directors-and-Officers (D&O)-Policen. Die Versicherungen zahlen im Schadensfall mitunter zwei- oder dreistellige Millionenbeträge. Sie sollen Manager vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Gegenüber Stakeholdern klingt es gut, wenn handelnde Organie die Muskeln spielen lassen
Soweit die Theorie. In der Praxis hat sich dabei eine Art Dreiecks-Kuhhandel etabliert. Um die Bilanzen zu sichern oder um Handlungsfähigkeit zu zeigen, versuchen Vorstände und Aufsichtsräte oft maßlose Ansprüche geltend zu machen. Gerne werden da Forderungen in voller Höhe der Deckungssumme der Police geltend gemacht, ungeachtet der Frage ob eine solche Summe jemals eintreibbar ist. Aber: Gegenüber den Stakeholdern klingt es gut, wenn die handelnden Organe die Muskeln spielen lassen. In der Regel kommen bei so einem Deal nur Bruchteile der geforderten Summe heraus. Auch im Fall Winterkorn laufen angeblich schon die Verhandlungen. Wohl bemerkt: Die Klärung einer Schuldfrage liegt noch in weiter Ferne – das Ermittlungsverfahren hat ja gerade erst begonnen.
Dealen mit der D&O ist in den letzten Jahren in Mode gekommen. Dabei kann durchaus Raum für Missbrauch entstehen: Ganze Kanzleien sind inzwischen damit beschäftigt, kreative Haftungsansprüche zu kreieren. Das wissen auch die Versicherer. Der renommierte D&O-Experte Michael Hendricks hat unlängst in einem Interview gezeigt, dass es in Deutschland inzwischen mehr Haftungsfälle als in den USA gibt: „Deutschland ist für die D&O-Versicherer eines der schadensträchtigsten Länder – dies betrifft sowohl die Schadenssummen als auch die Schadenshäufigkeit.“ Das liegt nicht daran, dass deutsche Manager krimineller sind als andere. Die Anspruchsmentalitäten haben sich geändert, wenn man am Beklagten vorbei gleich den Deal mit dem Versicherer sucht.
Medien als Druckmittel
Auch die Medien spielen bei diesem Spiel ein Rolle, denn sie werden von den Klägern gerne auch als Druckmittel verwendet: Die Prangerwirkung ist für die betroffenen Manager oft so groß, dass sie lieber auf einen faulen Kompromiss eingehen, als einen lautstarken Rechtsstreit öffentlich zu Ende führen. Nur wenige haben, wie etwa der ehemalige Bundespräsident Wulff, die Nerven, bis zum endgültigen Beweis der Unschuld jahrelang in den Medien zu stehen. Der Schutz der weiteren Erwerbsbiographie spielt dabei eine Rolle. Aber manch einer kommt auch mit den sozialen Folgen durch die Vorverurteilung nicht klar. Der Selbstmord des früheren Siemens-Finanzchefs Heinz-Joachim Neubürger im vergangenen Jahr ist nur ein Beispiel in einer ganzen Reihe von Fällen. Zudem ist es auch ein Lehrstück über die Gnadenlosigkeit des öffentlichen Prangers. Denn bei vielen Zeitungslesern bleibt viel zu schnell der Eindruck hängen: Alle Manager sind Verbrecher.
Eines ist klar: Es darf keinen Statusschutz mit gesichertem Grundeinkommen für gescheiterte Manager geben. Sie müssen sich ihrer Verantwortung genauso stellen, wie jeder andere Arbeitnehmer – im Zweifelsfall auch mit dem Ersatz von entstandenem Schaden. Wenn aber die Schadensersatzpraktik zum taktischen Deal verkommt, wenn Menschen in der Öffentlichkeit losgelöst von einer tatsächlichen Schuld an den Pranger gestellt werden, dann öffnet das der Vorverurteilung von ganzen gesellschaftlichen Gruppen Tür und Tor – und das geht bei den Betroffenen oft über die Grenzen des Erträglichen hinaus. Hier haben auch wir als Kommunikatoren eine Verantwortung: Als Sprecher und Berater der betroffenen Manager liegt es in unserer Macht, den Medien zu erklären, welche taktischen Spiele beim Griff in die Taschen der Versicherer eine Rolle spielen.
„Insgesamt sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf in Sachen Risikobegrenzung und Absicherung von Organen,“ meint auch der D&O Profi Hendricks. Wohl wahr: Wer will angesichts eines derart virulenten Haftungsrisikos noch Verantwortung übernehmen? Im Zweifel sind das eher die falschen Manager-Typen.