Homöopathie-Firma Hevert mahnt Kritiker ab

Angst vor Lobbygruppen

In Großbritannien werden die Kosten für Globuli nicht länger übernommen. Das beschloss der britische Gesundheitsdienst NHS schon 2017. Begründung: „Im besten Fall verspricht Homöopathie einen Placebo-Effekt und ist ein Missbrauch von knappen Mitteln, die besser für Behandlungsmethoden verwendet werden sollten, die wirken.“ Auch in Frankreich sind die Behörden hellhörig geworden.

In Deutschland zählt die ehemalige Homöopathin Natalie Grams mittlerweile zu den bekanntesten Kritikern. Bis 2015 war sie selbst Anhängerin der Homöopathie, änderte ihre Haltung allerdings nach der Recherche für ein Buch grundlegend. In einem Interview mit dem Portal „Die Rheinpfalz“ antwortet sie auf die Frage „Wirken Homöopathika?“ mit „Nicht über den Placebo-Effekt hinaus.“

Macht Hevert Kritiker mundtot?

Für diese Äußerung wurde sie nun von Hevert, einer Pharma-Firma, abgemahnt. Sie sollte eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und im Falle der Zuwiderhandlung 5100 Euro Strafe zahlen. Auf Twitter schreibt sie dazu: „Was sagen wir, wenn die #Homöopathie-Pharma versucht, uns mundtot zu machen? Not today.“ Auch der Bremer Gesundheitswissenschaftler Gerd Glaeske äußerte sich kritisch und wurde von Hevert aufgefordert, das zu unterlassen. Er unterschrieb die Erklärung.

Hevert selbst schreibt zu seinem Vorstoß Ende Mai auf Facebook: “Mit Sorge sieht Hevert, dass in anderen Ländern wie England erst Lobbygruppen mit Diskreditierungen und danach die Politik mit gesetzlichen Einschränkungen gegen Homöopathie vorgehen. Damit dies nicht auch in Deutschland, dem Mutterland der Homöopathie, geschieht, geht Hevert nun auch auf juristischem Weg gegen ungerechtfertigte Diskreditierungen von Homöopathie durch Lobbygruppen vor, die auch dem Unternehmen Hevert schaden können.”

Juristisch gesehen ist Hevert wohl auf der sicheren Seite. Homöopathika müssen in der Regel nicht zugelassen, sondern nur registriert werden. Gibt ein Mittel an, gegen ein bestimmtes Leiden zu helfen, reicht zum Nachweis der Wirksamkeit ein sogenannter Binnenkonsens. Sprich: Homöopathen bescheinigen sich die Wirkung eines Mittels selbst.

 

 

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