Auch der Aufsichtsrat sollte sich äußern

Krisenkommunikation

Im Krisenfall soll nicht nur die Unternehmensführung kommunizieren, sondern auch der Aufsichtsrat. Dabei sei es unerheblich, ob diesem Außenkommunikation durch das Aktienrecht untersagt sei. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsam vorgelegte Studie der Kanzlei Noerr, der Kommunikationsberatung Hering Schuppener Consulting und des Wirtschaftsprofessors Axel von Werder von der Technischen Universität Berlin.

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Die Autoren führten persönliche Gespräche mit Aufsichtsratsvorsitzenden und werteten Interviews mit Aufsichtsratschefs aus, die in den vergangenen Jahren in deutschen Wirtschaftsmedien erschienen sind.

Daraus ging hervor: Die Erwartungen von Stakeholdern, Mitarbeitern, Öffentlichkeit und Medien an die Kommunikation von Aufsichtsräten sind gestiegen. Auch an die persönliche Kommunikationsfähigkeit der einzelnen Mitglieder würden höhere Anforderungen gestellt.

Doch die Studie zeigt auch: Die Mehrheit der Aufsichtsräte scheint grundsätzlich zur Kommunikation bereit, und das auch im Krisenfall.

Beträchtliche rechtliche Grauzone

Neben der persönlichen Bereitschaft bestimmt die Ausprägung der jeweiligen Krise die Kommunikation des Aufsichtsrats. Entscheidend ist laut Studie, ob sich Vorstand und Aufsichtsrat einig sind. Ist dies nicht der Fall, halten die meisten Befragten Zurückhaltung für sinnvoll.  

Wichtig ist den Befragten eine richtige Vorbereitung. Entscheidend sei etwa die unternehmensinterne Krisenkommunikation. Zudem sollten möglichst klare Regelungen innerhalb des Gremiums etabliert werden, beispielsweise durch eine Kommunikationsordnung, empfehlen die Autoren.

Die rechtliche Grundlage ist dabei keineswegs geklärt: Bei der Kommunikation von Aufsichtsratsmitgliedern gibt es eine beträchtliche rechtliche Grauzone. Ein Aufsichtsratsvorsitzender sollte daher den Autoren zufolge immer sorgfältig prüfen, ob ein Thema in seine Sachkompetenz fällt, bevor er sich dazu äußert.

Über die Studie

Die interdisziplinäre Studie „Rolle des Aufsichtsrats in der Krisenkommunikation“ wurde gemeinsam von der Wirtschaftskanzlei Noerr, der Kommunikationsberatung Hering Schuppener Consulting und Axel von Werder, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Berlin, vorgelegt. Die Ergebnisse basieren auf persönlichen Gesprächen mit ausgewählten Aufsichtsratsvorsitzenden von insgesamt 15 Dax-, Mdax- und Sdax-Unternehmen. Ergänzend wurden Interviews mit Aufsichtsratsvorsitzenden börsennotierter Unternehmen, die in den Jahren 2016 und 2017 in deutschen Wirtschaftsmedien erschienen sind, ausgewertet. Eine Zusammenfassung der Studie kann hier (als PDF) heruntergeladen werden.

 

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