„Die Polizei hat eine Vorbildfunktion – auch in Social Media“

Corporate Influencer

Frau Pilgrimm, inwiefern unterscheiden sich die Herausforderungen an Social-Media-Kommunikation von Behörden wie der Polizei Berlin von denen eines Unternehmens in der freien Wirtschaft?

Monique Pilgrimm: Polizeiliche Social-Media-Kommunikation verfolgt viele Ziele wie etwa Krisenbewältigung, Prävention, Unterstützung polizeilicher Ermittlungen, Erfüllung eines Informationsbedarfs, Imagepflege oder Recruiting. Dabei funktioniert sie wie die eines Unternehmens: erfolgsorientiert. Nur bleibt ihr tatsächlicher Wirkungsgrad auf „Produkte“ wie Sicherheitsgefühl, Vertrauen, Image und Nachwuchs oft vage und schwer messbar. Polizeiliche Kommunikation dient nicht dem Selbstzweck, sie ist hoheitliches Handeln. Sie muss einen legitimen Zweck erfüllen und ist damit nicht so frei wie die klassische Unternehmenskommunikation.

Sie erwähnten es bereits: Die Berliner Polizei nutzt Social Media für das Recruiting. Für einen authentischen Einblick in den Beruf sorgen auch viele Polizeibeamte selbst, wie etwa die Polizistin Lana Glam. Sehen Sie diese Influencer als eine gute Ergänzung für das Recruiting und die Social-Media-Strategie der Berliner Polizei?

Die sozialen Netzwerke sind heute Teil des Lebens vieler Menschen. Zur Nutzung gehören nicht nur Unterhaltung und Kommunikation, sondern eben auch Einblicke in das eigene Leben. Der Beruf nimmt einen großen, wenn nicht bei vielen sogar den größten, Anteil des Alltags ein. Öffentlich darüber zu sprechen und sich zu zeigen, ist Normalität.

Durch eine stolze, positive, authentische und emotionale Darstellung des Polizeiberufs haben private Kanäle von Polizistinnen und Polizisten natürlich hohes Recruiting-Potenzial. Gerade in der nachwuchsgeeigneten Zielgruppe erfreuen sich diese Kanäle – gerade wegen ihrer Authentizität – großer Beliebtheit und sind damit kostenlose Nachwuchswerbung für ihren Arbeitgeber: die Polizei Berlin.

Welche spezifischen Anforderungen gibt es an Behörden-Influencer, die es an Corporate Influencer vielleicht eher nicht gibt?

Bei den Influencern unterscheiden wir schon zwischen offiziellen Accounts, die sowohl ein Unternehmen als auch eine Behörde betreiben lässt, und privaten Accounts, die aufgrund ihrer Reichweite zu Influencern avancieren. Corporate Influencer – so wie @polizeiberlin.helena auf Instagram beispielsweise – werden betreut und unterstützt. Sie betreiben ihre Kanäle auch in der Dienstzeit, was bei privaten Accounts nicht der Fall ist.

Screenshot: Instagram/@polizeiberlin.helena
<sup>Die Berliner Polizeibeamtin Helena bietet ihren rund 18000 Followern auf Instagram authentische Einblicke in ihren Berufsalltag Ihr Arbeitgeber profitiert davon c Screenshot Instagrampolizieiberlinhelena<sup>

In der jüngeren Vergangenheit gab es Fälle, in denen Beamte offenbar sanktioniert wurden. So musste einem Medienbericht zufolge etwa eine Polizistin aus Spandau mit mehr als 250.000 Followern auf Instagram und Tiktok Videos löschen, in denen sie in ihrer Uniform aufgetreten ist. Wann sind Social-Media-Aktivitäten von Beamt*innen problematisch? Wie gehen Sie in solchen Fällen vor?

Zu konkreten Einzelbeispielen können wir uns aus Gründen der Persönlichkeitsrechte nicht äußern, dafür bitten wir um Verständnis. Problematisch werden private Social-Media-Aktivitäten erkennbarer Polizistinnen und Polizisten dann, wenn sie sich selbst und auch ihrer Behörde schaden.

Wie könnte ein solcher Schaden denn konkret aussehen?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Gradmesser für das Risiko, dass die Reputation der Polizei Berlin gefährdet sein könnte, ist zunächst die breite Wahrnehmung veröffentlichter Inhalte. Lässt sich ein privater Account zu sehr von den Erwartungen der eigenen Community leiten oder den plattformspezifischen Gepflogenheiten, dann erhöht sich das Risiko, die Vorbildfunktion zu vergessen. Es kann passieren, dass Beiträge eine Öffentlichkeit außerhalb der gewohnten Blase erreichen und diese Erwartungshaltung dann von einer breiten Masse geballt eingefordert wird. Dann erleidet auch die Behörde einen zumindest temporären Schaden.

Zudem erfreuen sich einige Accounts auch intern unter den Kolleginnen und Kollegen erfahrungsgemäß nicht gleich großer Beliebtheit. Eine Mischung aus Generationskonflikten, Erfahrungswissen und auch Aspekten der dienstlichen Fürsorge führen zu einer sinkenden Akzeptanz, wenn die eigene Kollegenschaft sich in den Veröffentlichungen nicht wiederfindet und sie als negativ für die Behörde wahrnimmt. Ein konkreter Schaden für betroffene Kolleginnen und Kollegen ist in jedem Fall gegeben, wenn disziplinarrechtliche Vorermittlungen oder gar direkt ein Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet werden müssen.

In den Social-Media-Guidelines für die Mitarbeiter*innen Ihrer Behörde werden gleich im ersten Punkt mögliche Konsequenzen angedroht: Man solle sich beim Posten möglicher straf-, zivil- oder disziplinarrechtlicher Folgen bewusst sein. Verdirbt das nicht ein bisschen den Spaß an Social Media?

Dieser Satz steht dort, weil tatsächlich gern vergessen wird, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist. Darüber hinaus gelten die Beamtenpflichten auch außerhalb des Dienstes. Bei allem Spaß, den Social Media macht – auch uns –, dürfen wir und auch unsere Mitarbeitenden nicht vergessen, dass die Polizei eine staatliche, neutrale Behörde ist. Und an diese haben Menschen zu Recht einen hohen Anspruch, wenn es darum geht, sich an geltendes Recht zu halten und ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen.