Lauterbach-Ministerium verliert sich in Intransparenz

Ich schütze mich

Am 14. Oktober präsentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine neue Coronakampagne. „Ich schütze mich“, heißt sie. Sie besteht aus Geschichten von 84 Testimonials, die erklären, warum sie sich vor Corona schützen. Lauterbach sprach von Kosten in Höhe von 32 Millionen Euro. Hinzu kommen 700.000 Euro, die an die Agentur brinkertlück geflossen seien. Agenturchef Raphael Brinkert saß bei der Vorstellung mit in der Bundespressekonferenz. Er hatte den Bundestagswahlkampf der SPD im Jahr 2020/2021 agenturseitig gemanagt und mit dem Wahlsieg die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Lauterbach heute Minister sein darf.

Brinkert hat sich öfter zur Coronakommunikation geäußert. In einem „Turi2“-Podcast im November 2021 hatte er das von Jens Spahn (CDU) geführte Gesundheitsministerium kritisiert, dass dessen „Misskommunikation“ maßgeblich dafür verantwortlich sei, „dass wir bis heute keine Herdenimmunität haben“. Er sprach sich für eine Impfpflicht aus und brachte sich als Agentur für eine Coronakampagne ins Spiel. „Natürlich hätten wir sehr gerne die neue #Impfkampagne entwickelt“, twitterte der Agenturmanager am 25. Januar 2022.

Am 14. Oktober schickte ich für KOM einige Fragen zu der Kampagne an die Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Unter anderem fragte ich: „3) In welchem Verfahren wurde brinkertlück ausgewählt? Gab es eine Ausschreibung?“ Eine weitere Frage lautete: „4) Inwieweit ist Scholz & Friends noch für die Corona-Kommunikation des Bundesgesundheitsministeriums zuständig?“ Hintergrund: Das BMG hatte mit der Agentur Scholz & Friends Anfang 2020 einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen abgeschlossen. Scholz & Friends war für die viel kritisierten Kampagnen „Impfen hilft“ und „Ärmel hoch“ verantwortlich.

Hanno Kautz, Pressesprecher des Ministeriums, beantwortete meine beiden Fragen am 17. Oktober folgendermaßen: „Die Fragen 3+4 werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Ausschreibung war nicht nötig. Die Beauftragung läuft über den bestehenden Vertrag mit Scholz & Friends.“

Der Wortlaut ließ Raum für Interpretationen. Am naheliegendsten erschien mir, dass Scholz & Friends einen Untervertrag mit brinkertlück abgeschlossen hatte. Das wäre zwar ungewöhnlich, weil beide Agenturen Wettbewerber sind und Scholz & Friends aus seinem Rahmenvertrag ohne Gegenleistung und Vorteil 700.000 Euro Honorar an brinkertlück abgetreten hätte. Unterverträge werden meist dann gemacht, wenn andere Dienstleister Spezialkompetenzen besitzen, die der Hauptauftragnehmer nicht mitbringt. Das ist hier nicht der Fall. Andererseits schien es nachvollziehbar, dass Scholz & Friends nach den ersten beiden Versuchen keine weitere Kampagne würde machen dürfen.

Ausschreibungsgrenze liegt bei 140.000 Euro

Am 31. Oktober griff „Bild“ die Auftragsvergabe auf. „Lauterbach unter Klüngel-Verdacht“ lautete die Headline. Der Artikel förderte ein interessantes Detail zutage, weil Scholz & Friends klarstellte, dass sie „weder an der Beauftragung noch an der Umsetzung der Corona-Kampagne“ beteiligt gewesen seien. Die Agentur teilte mir auf meine Anfrage später dasselbe mit. Ein Fachanwalt kam bei „Bild“ ebenfalls zu Wort. Er sagte, dass der Bund Dienstleistungen ab einem Volumen von 140.000 Euro netto europaweit ausschreiben müsse. Ministeriumssprecher Kautz hatte mir – und offenbar auch anderen Journalisten – mitgeteilt, dass eine Ausschreibung nicht erfolgt sei. Sie sei „nicht nötig“ gewesen, hatte er schließlich gesagt.

Wenn ein SPD-geführtes Ministerium einen Auftrag an die für den Wahlkampf verantwortliche Agentur vergibt, wachen auch die Oppositionsparteien auf. Der Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann (Die Linke) wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Aufträge sie seit dem 8. Dezember 2021 an die Agentur brinkertück vergeben habe und wie hoch die Vergabesummen seien.

Stellvertretend für die Bundesregierung beantwortete am 4. November 2022 der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Johann Saathoff, die Fragen für den Zeitraum bis zum 31. Oktober 2022: „Danach hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Auftrag mit Ausschreibung mit einem Vertragsvolumen in Höhe von 594.000 Euro und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ebenfalls einen Auftrag mit Ausschreibung mit einem Vertragsvolumen in Höhe von 1.418.000 Euro an die Agentur ‚BrinkertLück‘ im besagten Zeitraum vergeben.“

Die 594.000 Euro stimmen zwar mit den von Lauterbach verkündeten 700.000 Euro für brinkertlück nicht ganz überein. Allerdings kommen auf die rund 594.000 Euro BMG-Sprecher Hanno Kautz zufolge noch Fremdleistungen in Höhe von 194.850,38 Euro drauf. Dass Lauterbach die Zahlen nicht genau parat hatte, lässt sich durchaus verzeihen.

Interessanter ist ein anderes Detail: „Auftrag mit Ausschreibung“. Hatte Sprecher Hanno Kautz nicht ausdrücklich erklärt, es hätte keine Ausschreibung gebraucht, um den Auftrag an brinkertlück zu vergeben? Welche Ausschreibung also?

Wie wenig man auf Kautz‘ Auskunft geben kann, zeigt eine weitere Antwort des Ministeriums. Dieses Mal erfolgte sie auf eine Anfrage der „Welt“. Der Journalist Nathan Giwerzew hatte sie getwittert.

Das Gesundheitsministerium erklärt hier, dass die Behauptung falsch sei, der Auftrag für die Kampagne „Ich schütze mich“ sei ohne Ausschreibung brinkertlück übertragen worden. Der Auftrag sei über mehrere Rahmenvertragsagenturen des Bundes abgewickelt worden. Vorgeschaltet gewesen seien ordentliche Ausschreibungsverfahren, was im Übrigen niemand bestreitet.

Die Frage ist eine andere: Erlaubte der BMG-Rahmenvertrag die Beauftragung einer weiteren Agentur neben Scholz & Friends? Und wer hat brinkertlück beauftragt?

Das BMG teilte Giwerzew darüber hinaus mit, dass Scholz & Friends ab dem 1. November nicht mehr die Rahmenvertragsagentur des BMG sei. Künftig sei das IFOK. Weiter heißt es: „In beiden Konstellationen sind Unterverträge (wie im konkreten Fall mit brinkertlück) möglich.“

In einer Ministeriumsantwort vom 8. November 2022 auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Tino Sorge ist von einer Beauftragung von brinkertlück als Subunternehmer die Rede. Wörtlich heißt es: „Für die Kampagne ‚Ich schütze mich‘ wurde die Agentur brinkertlück creatives zusätzlich für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Dezember 2022 auf der Basis des genannten Rahmenvertrags als Subunternehmer hinzugezogen.“ Von wem ist brinkertlück der Subunternehmer? Scholz & Friends sagt eindeutig, dass sie mit brinkertlück keinen Untervertrag abgeschlossen haben. Wie aber kann das Bundesgesundheitsministerium selbst der Auftraggeber sein, wenn es einen Rahmenvertrag mit Scholz & Friends hatte und ohne weitere Ausschreibung deren Leistungen in Anspruch nehmen muss?

Eine solche Beauftragung wäre eine merkwürdige Konstellation. Schließlich sollen Ausschreibungsverfahren für Transparenz sorgen. Könnte ein Ministerium an der Rahmenvertragsagentur vorbei über einen Vertrag beliebig Unterverträge mit anderen Agenturen laufen lassen, wäre das gesamte Ausschreibungssystem obsolet. Korruption und Vetternwirtschaft würden Tür und Tor geöffnet.

Selbst wenn die Rahmenvertragsagentur einem Untervertrag des Ministeriums vorher hätte zustimmen müssen, wäre das problematisch. Mit Hilfe von Handling Fees und Kick-backs ließe sich Zustimmung praktisch von zwei Seiten erkaufen. Auch könnte der Auftraggeber bei schlechter Zusammenarbeit beliebig Druck auf die Rahmenvertragsagentur ausüben, indem er mit der Beauftragung einer anderen Agentur droht. Oder der öffentliche Auftraggeber könnte schlichtweg durchklingen lassen, dass es mit künftigen Aufträgen für eine Agentur schwierig werde, wenn sie nicht spurt.

Die Frage stellt sich in diesem Fall sowieso nicht. Scholz & Friends lässt nämlich ausrichten, dass man überhaupt nicht involviert gewesen sei und auch keiner Beauftragung von brinkertlück durch das Bundesgesundheitsministerium zugestimmt habe. Das Ministerium müsste demnach eigenmächtig auf brinkertlück zugegangen sein.

Die Ausschreibungsunterlagen entlasten das Ministerium nicht von der unter anderem von “Bild” getätigten Annahme, dass etwas an dieser Vergabe nicht korrekt gelaufen sei. Die Dokumente für die Ausschreibung des Rahmenvertrags, den Scholz & Friends 2020 gewann, sind über die Website „Frag den Staat“ einsehbar. Den final von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag gibt es dort zwar nicht, aber immerhin einen Mustervertrag. Unter Punkt 17 sind hier Bedingungen aufgelistet, unter denen die Rahmenvertragsagentur Unteraufträge vergeben darf. Allerdings findet sich hier kein Punkt, der es dem Ministerium erlaubt, an der Rahmenvertragsagentur vorbei Aufträge an andere Agenturen zu vergeben.

Es ist also weiterhin unklar, auf welcher Basis und rechtlichen Grundlage brinkertlück beauftragt wurde. Raphael Brinkert äußert sich zu dieser Frage nicht und verweist an das Ministerium.

Für dieses wäre es einfach, alle Unklarheiten zu beseitigen. Es müsste nur die Passagen aus dem Rahmenverträgen mit Scholz & Friends und IFOK öffentlich machen, die es erlauben, dass das Ministerium über diese Verträge selbst Aufträge an weitere Agenturen vergeben darf. Das hat das Ministerium bisher nicht getan. Über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dürfte der finale Rahmenvertrag in naher Zukunft sowieso öffentlich werden. Besonders clever ist diese Hinhaltetaktik aus PR-Sicht ebenfalls nicht.

Ministeriumssprecher Hanno Kautz scheint jedenfalls die Beantwortung von Presseanfragen zu diesem Thema eingestellt zu haben. Fragen zum Kampagnen-Testimonial Uwe R., der als Kleindarsteller auch schon mal nackt seine Tattoos zeigt, hatte er am Sonntag zumindest noch ausweichend beantwortet.