Hello Fresh darf nicht mehr mit Klimaneutralität werben

Greenwashing-Vorwurf

Der Kochboxen-Anbieter Hello Fresh darf sich nicht länger als „erstes globales klimaneutrales Kochbox-Unternehmen“ bezeichnen und behaupten, dass es seine direkten Emissionen zu 100 Prozent kompensiert. Das Berliner Unternehmen unterlag in einem Rechtsstreit am Landgericht Berlin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), wie diese am Freitag bekannt gab.

Die Werbung mit dem Claim „klimaneutrales Unternehmen“ sei irreführend, stellte das Landgericht Berlin in seinem richtungsweisenden Urteil fest (Aktenzeichen: 102 O 15/23). In der Kritik steht unter anderem ein Waldschutzprojekt in Kenia, bei dem Hello Fresh Zertifikate zum Ausgleich von CO₂-Emissionen besaß. Die Umwelthilfe konnte glaubhaft darstellen, dass eine Klimaneutralität durch den Erwerb der entsprechenden Zertifikate nicht erzielt werden kann – trotz des Siegels „Verified Carbon Standard“. Das Gericht führte in diesem Zusammenhang aus, dass sich Unternehmen nicht darauf verlassen dürfen, dass die gekauften Emissionsgutschriften den behaupteten Erfolg haben.

Weitgehende Aufklärungspflichten

Umweltbezogene Werbeaussagen seien zwar grundsätzlich zulässig und nicht zu beanstanden, heißt es im Urteil. Mit Rücksicht auf „die starke emotionale Werbekraft“ solcher Werbeaussagen würden diese aber strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten unterliegen. „Das Interesse an den Einzelheiten wächst bei den Verbrauchern in dem Maße, wie ein Thema – hier der Klimawandel – in ihr Bewusstsein rückt“, unterstrich das Landgericht Berlin in seiner Begründung.

Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben seit Mai 2022 rechtliche Schritte gegen mehr als 30 Unternehmen eingeleitet. Ihnen allen wirft sie irreführende Klimaneutralitäts-Versprechen vor. Erst im Juli dieses Jahres unterlag die Drogeriemarktkette dm der DUH am Landgericht Karlsruhe. Das Unternehmen hat daraufhin Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.

Hello Fresh indes teilte dem Branchenblatt W&V zufolge mit, das Urteil vom Landesgericht Berlin zu respektieren. Bereits vor einiger Zeit habe man entschieden, die „von der DUH beanstandeten Claims sowie weitere Claims mit Klimabezug aus Marketinggründen zukünftig nicht weiter zu verwenden“. Über das weitere Vorgehen wolle das Unternehmen nach Auswertung der schriftlichen Begründung des Gerichts entscheiden.

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