PR-Rat rügt Karl-Theodor zu Guttenberg

Lobbying für Wirecard

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) rügt den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Nach Ansicht des Selbstkontrollorgans der PR-Branche hat zu Guttenberg gegen das im Deutschen Kommunikationskodex festgelegte Transparenzgebot verstoßen. Es geht um einen Gastbeitrag in der „FAZ“ im März 2020, bei dem der frühere Hoffnungsträger der CSU als Autor nicht ausreichend kenntlich gemacht habe, dass er diesen Beitrag im Rahmen von Lobbyingaktivitäten für Wirecard veröffentlicht habe. Zu Guttenberg gehörte zu den Beratern des inzwischen insolventen Unternehmens und wurde in dieser Funktion im Wirecard-Untersuchungsausschuss befragt.

Der „FAZ“-Gastbeitrag trägt den Titel „Ein Virus namens Leerverkäufe“. Zu Guttenberg spricht sich darin für ein Verbot von Leerverkäufen von Aktien aus. Die Veröffentlichung erfolgte im Kontext der öffentlichen Diskussion über ein mögliches erneutes Verbot, von dem Wirecard profitiert hätte. Angesichts der umfangreichen Berichterstattung und Spekulationen zu diesem Fall hätte sich der DRPR entschlossen, den Sachverhalt wegen des Verdachts des verdeckten Lobbyismus und des Verstoßes gegen das Transparenzgebot zu prüfen, heißt es in einer Pressemitteilung des PR-Rates. Dieses besagt, dass „Public-Affairs-Professionals und Lobbyistinnen sowie Lobbyisten in keinem Fall ihre tatsächliche Funktion sowie ihren Auftraggebenden verschleiern“ dürfen.

Ausgangspunkt ist der „Aktionsplan Leerverkäufe“, der von der Wirecard-Agentur Edelman entwickelt worden sei. Als Teilmaßnahme sei ein Meinungsbeitrag von Karl-Theodor zu Guttenberg in der „Welt“ oder der „FAZ“ zum Thema Leerverkaufsverbot geplant gewesen. In einer Stellungnahme gegenüber dem DRPR ließ zu Guttenberg über seinen Anwalt erklären, „er habe den Artikel selbstständig verfasst und sei von niemandem beauftragt oder hierum gebeten worden“ und „Wirecard sei definitiv nicht der Auslöser für diesen Artikel gewesen“.

Zu Guttenbergs PR-Agentur stand mit Redaktion in Kontakt

Dem steht allerdings entgegen, dass die gesamte Abwicklung mit der Redaktion inklusive des Versands des Beitrags von Mitarbeiter:innen von Edelman durchgeführt worden sei, so der PR-Rat. Diese hätten vorab zudem den damaligen Wirecard-CEO Markus Braun über die bevorstehende Veröffentlichung in der „FAZ“ informiert. Die Prüfung habe nun ergeben, dass die Agentur Edelman klar als Kommunikationsagentur von Wirecard gegenüber der Redaktion auftrat und bereits vor Übermittlung des Kommentars von zu Guttenberg mehrfach auch persönlichen Kontakt zur Redaktion der „FAZ“ hatte.

Aus Sicht des Rates habe es zu Guttenberg als Autor unterlassen, kenntlich zu machen, dass er seinen Beitrag in diesem Kontext veröffentlichte. Das Verhalten von Karl-Theodor zu Guttenberg stelle damit einen Verstoß gegen das Transparenzgebot 2 im Deutschen Kommunikationskodex sowie der Richtlinie für die Kontaktpflege im öffentlichen Raum dar.

Nicht klar ist, warum die „FAZ“ den Beitrag nicht selbst in den Kontext zu Wirecard einordnete. Dass Gastbeiträge häufig aufgrund eines PR-Interesses geschrieben werden, dürfte in allen Redaktionen bekannt sein. Edelman wiederum habe in einer Stellungnahme eingeräumt, dass man noch deutlicher gegenüber der Redaktion auf den Bezug zu Wirecard hätte hinweisen können.

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