Presseanfragen und der ­(richtige) Umgang damit – Teil 1

„Ich bin von der Zeitung und hätte da mal ein paar Fragen …“.

So harmlos kann ein Anruf beginnen, der nachher in ein veritables Desaster führt: Es sind nicht nur die stets beliebten Ziele wie Tiermastbetriebe, Internetversandhändler und Bekleidungshersteller, die wegen ihrer Produktionsmethoden, ihrem Umgang mit Mitarbeitern oder den Bedingungen bei ihren Zulieferern immer wieder zum Gegenstand kritischer Berichterstattung werden.

Tatsächlich kann die sonst oft gesuchte Aufmerksamkeit der Presse sich auch unerwünscht auf jedes Unternehmen richten, wie Beispiele des ADAC, die „Panne“ bei ZDFs „Deutschlands besten…“ oder die von “Spiegel Online” angestoßene Diskussion um die statistische Verteilung der Sammelbildchen von Panini zur WM zeigen: Auch echte Institutionen oder nach Produkt und Branche eigentlich „unverdächtige“ Unternehmen sind nicht davor gefeit, beim Verdacht von Fehlverhalten Gegenstand „schlechter Presse“ zu werden.

„First Contact“

Es muss nicht gleich ein Anruf sein, in dem man mit solchen Vorwürfen und bevorstehender Berichterstattung konfrontiert wird – gerade in komplizierteren Fragen kann es auch eine E-Mail sein, mit der der gewissenhafte Journalist sich an das Unternehmen wendet, um herauszufinden, ob und was an ­seinem Verdacht dran ist, dass Übles – und Berichtenswertes – geschieht.

Der Anruf ist dabei ungleich ­gefährlicher, denn er birgt das Überrumpelungsmoment – man vergisst schnell, nachzufragen, welche Zeitung oder welche Sendung da eigentlich interessierte Fragen stellt. Dabei ist das die erste Regel: Nicht überrumpeln lassen, Zeit gewinnen, herausfinden, wer wofür warum was wissen will. Und: Keine ­Informationen preisgeben, bevor nicht klar ist, um was es geht.

Den Nebel lichten

Genau das gilt es schleunigst zu klären, bis die Zeit zum Rückruf oder die in der Mail gesetzte, knappe Frist – es eilt natürlich, der Redaktionsschluss … – verstrichen ist: Stimmt der Verdacht, auf den man angesprochen wurde? Was ist eigentlich passiert? Wer weiß schon davon, wer erfährt’s ohnehin? Wie schlimm sind die Folgen?
Also flugs die Leute zusammentrommeln, die Licht in die Sache bringen können. Außerdem diejenigen, die über das weitere ­Vorgehen (mit-)bestimmen können, dürfen oder müssen (ein Rechtsanwalt kann auch nicht schaden).

Während dann intern geprüft wird, was tatsächlich vorgefallen ist, bleibt etwas Zeit für weitere, para­llele Überlegungen: Ist zu erkennen, was die Presse eigentlich schon weiß? Was sie mit ihren Fragen auch zwischen den Zeilen herausfinden will? Wurden Fangfragen gestellt oder Fallen –ausgelegt?

Die Qual der Wahl

Sobald sich abzeichnet, ob und was an der ­Sache dran ist, rückt das weitere Vorgehen ins Zentrum der Überlegungen. Hier kommen nun auch die Entscheidungsträger, etwa die Geschäftsführung, ins Spiel. Wie reagiert werden kann, hängt nämlich immer vom Einzelfall ab, bewegt sich aber im Wesentlichen ­zwischen zwei entgegengesetzten Polen: Nicht reagieren, was typischerweise mit einem „war für eine Stellungnahme nicht erreichbar“ quittiert wird und schon daher wenig ­attraktiv ist. Oder antworten, was – je nachdem, ob an den Vorwürfen etwas dran ist – ebenfalls ­wenig ­attraktiv sein kann.
Im Kern recht einfach, nur gibt es meist kein „richtig“ und kein „falsch“ – und wenn, ­erkennt man es erst nachher.

Risiken & Nebenwirkungen

Somit gilt es, bei allen Unwägbarkeiten ­zumindest die absehbaren Fehler zu vermeiden: Was man keinesfalls tun sollte, ist – vorschnell antworten, unvorbereitet antworten und unüberlegt antworten. Von ­einer einmal einge­schlagenen ­Linie und bereits erteilten ­Auskünften wieder abzurücken ist genauso schwer, wie ein einmal eröffnetes „Gespräch“ wieder zu beenden, wenn es un­bequem wird. Beides bietet so viel Angriffsfläche, dass das „…war für eine ­Stellungnahme nicht zu erreichen“ oder „…hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert“ schon ­wieder vorzugswürdig wird.
Ein Verweis auf „interne Unter­suchungen“ mag Zeit verschaffen und bei unklarer Sachlage einen seriösen Journalisten von ­einer ­Veröffentlichung auch zunächst abhalten, ist aber eine Steilvor­lage für spätere Nachfragen und – wenn man sich dann verschließt – un­angenehme Spekulation über die Gründe, ­warum die ­Ergebnisse nicht ­mitgeteilt werden.

Die richtige Entscheidung

Alles abzustreiten funktioniert nur dann, wenn an der Sache wirklich nichts dran ist – sonst ist der Skandal noch größer und die eigene ­Glaubwürdigkeit dahin.
Ist ein bisschen was dran, sollte man genau überlegen, ob man die eigene Position wirklich erklären kann – oft genug sind die Welt und ihre Erklärung so kompliziert, dass „die Wahrheit“ kaum vermittelbar ist (und dann absehbar unter die Räder gerät).

Dann gilt, genau als wenn der Vorwurf stimmt: Am besten kann die Flucht nach vorne sein: Tat­sachen einräumen, um ­Ent­schuldigung ­bitten, Besserung geloben (und wirklich bessern).

…aber bedenke!

Egal, was man nun mitteilt: Zwar ­werden Zusagen über die Art der Bericht­erstattung, die Verwendung von Auskünften und Zitaten oder auch die Zusicherung von Vertraulichkeit in seltenen Fällen tatsächlich mal so abgegeben, meistens aber nur dahingehend aufgefasst. Außerdem sind sie im Streitfall ­ohnehin schwer zu belegen, zumal der Schaden dann oft schon eingetreten ist. Da in ­solchen Fällen dann auch das presse­rechtliche Repertoire mit den ­Ansprüchen auf Unterlassung, die meist nur beschränkt sinnvolle Gegendarstellung, den aufwendig durchzusetzenden Widerruf und den schwer zu belegenden Schadensersatz meist nur wenig hilft, heißt es jedenfalls:

  • Zeit nehmen,
  • genau abwägen,
  • bewusst formulieren
  • und beachten, dass Worte, ­einmal ­aus­­ge­­sprochen, in der Welt sind und nicht zurückgenommen ­werden ­können!

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Sprache. Das Heft können Sie hier bestellen.

Weitere Artikel