Die „Kommunikationsarena“ hat sich gewandelt. Populisten aller Art bedienen sich einfacher Erklärungen für eine komplexe Welt. Die Sprache ist häufig aggressiv, teils menschenverachtend. Aber auch abseits der politischen Ränder werden der Ton schriller und die Vorwürfe schärfer. Immer öfter, so scheint es, wird die inhaltliche Auseinandersatzung von der Frage abgelöst, wer am lautesten brüllt. Politisierung, Polarisierung und Moralisierung haben Hochkonjunktur. Das zeigt sich in der Berichterstattung etablierter Medien, gilt aber ebenso für die Öffentlichkeitsarbeit von Aktivistengruppierungen, Verbraucherorganisationen und NGOs.
Insbesondere letztgenannte Akteure nehmen dabei immer mehr Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung von Unternehmen. Sie kommunizieren über zahlreiche Kanäle, verstärkt auch in den sozialen Medien, und verfügen mittlerweile über vergleichbare und teilweise sogar größere Reichweite als die traditionellen Medien. Aber: Während sich Journalisten – jedenfalls prinzipiell – der „journalistischen Sorgfalt“ und damit insbesondere der Wahrheit verpflichtet fühlen (und sind), steht für Aktivistengruppierungen, aber auch Verbraucherorganisationen und NGOs, regelmäßig die Förderung ihrer ideellen Anliegen im Vordergrund.
„Vor langer Zeit glaubten wir noch, diese Herausforderungen inhouse zu meistern. In den letzten Jahren ist es immer bedeutsamer geworden, sich der Begleitung durch externe Medienanwälte zu versichern.“ (Thomas Voigt)
Angesichts dieser Entwicklung sollten Kommunikatorinnen und Kommunikatoren ihre Herangehensweise in Krisensituationen hinterfragen: Das Auftreten mancher Akteure ist derart aggressiv, dass bereits die Basis für eine kommunikative Lösung fehlt. Hier kann jedoch die gezielte Einbindung von Medienanwältinnen und Medienanwälten zu einer Versachlichung und Strukturierung der Auseinandersetzung führen. Dabei geht es nicht zwingend darum, eine juristische Drohkulisse aufzubauen. Regelmäßig hilft es bereits, die Vorwürfe nüchtern rechtlich einzuordnen und die jeweiligen rechtlichen Anforderungen aufzuzeigen. Entgegen dem Klischee kann die Einbindung juristischen Beistands den Weg zu einer kommunikativen Lösung überhaupt erst ebnen.
Es mehren sich zudem die Fälle, in denen eine rein kommunikative Lösung selbst mit juristischer Unterstützung nicht (mehr) möglich ist. Denn einigen Akteuren geht es nicht um die Wahrheit, sondern vielmehr um das Erreichen größtmöglicher öffentlicher Aufmerksamkeit, sei es aus wirtschaftlichen oder ideellen Gründen. Gerade dann sollten sämtliche zur Verfügung stehende rechtliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Unsere Erfahrung zeigt: Wird unwahren Behauptungen, unberechtigter Kritik oder einem haltlosen Verdacht nicht entschieden entgegengetreten, lassen sich diese regelmäßig nicht mehr einfangen.
Kurzum, Kommunikatoren sollten die Zusammenarbeit mit Medienanwälten neu denken. In der gewandelten „Kommunikationsarena“ kann der Medienanwalt ein „Möglichmacher“ sein. Thomas Voigt und Prof. Dr. Stefan Engels werden hierzu auf dem Kommunikationskongress aus ihrer langjährigen und erfolgreichen Zusammenarbeit berichten. Kommen Sie vorbei!
Besuchen Sie uns auf dem diesjährigen KK und erfahren Sie mehr!
KOMMUNIKATIONSKONGRESS 2025 in Berlin