Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat am Mittwoch neue Leitlinien im Umgang mit empirischen Erhebungen für die PR-Arbeit veröffentlicht. Die Vorgaben, die in der erweiterten „Richtlinie Wissenschafts‑PR“ integriert sind, gelten einer Mitteilung zufolge für alle Unternehmen, Agenturen und andere Akteure, die Untersuchungen und Analysen für PR‑Zwecke nutzen.
Demnach können Studien und daraus resultierende Ergebnisse immer dann für PR-Zwecke genutzt werden, wenn sie tatsächlich wissenschaftlichen Qualitäts- und Gütekriterien entsprechen. Studiendesign, Methodik, Urheberschaft und Finanzierung müssen laut DRPR transparent offengelegt werden, ebenso der PR-Kontext der Veröffentlichung.
PR-Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen demnach nicht als „Studien“ bezeichnet werden oder den Eindruck einer wissenschaftlichen Leistung erwecken. Auch dann nicht, wenn sie unter Beteiligung einzelner Wissenschaftler oder wissenschaftlicher Einrichtungen entstanden sind, heißt es in der Mitteilung.
Mit der Aktualisierung reagiert der DRPR eigenen Angaben zufolge auf die wachsende Gefahr, dass die hohe Reputation des Wissenschaftssystems für Kommunikationszwecke instrumentalisiert werde. Die Richtlinie kann hier angesehen und heruntergeladen werden.
Der DRPR ist das freiwillige Selbstkontrollorgan der PR und Kommunikationsbranche in Deutschland. Der Rat wird von den großen Branchenverbänden BdKom, GPRA und DPRG getragen. Er hat den Auftrag, kommunikatives Fehlverhalten gegenüber der Öffentlichkeit zu ahnden.
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