Die zivilgesellschaftliche Initiative #DieNächste, gegründet von Betroffenen partnerschaftlicher Gewalt, hat am Donnerstag eine bundesweite Petition an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gestartet. Damit wollen die Initiatorinnen erreichen, dass Tötungen von Frauen aus geschlechtsspezifischen Motiven,, sogenannte Femizide, künftig im Strafgesetzbuch eindeutig als Mord anerkannt werden.
Häusliche Gewalt sei ein gesamtgesellschaftliches Problem, hatte Iris Brand, Gründerin von #DieNächste, bereits 2023 in einem Interview mit KOM gesagt. Im nächsten Schritt geht es nun darum, dass Gewalt gegen Frauen als ein strukturelles Problem klar benannt und gesetzlich konsequent geahndet werden soll, wie die Kommunikationsmanagerin in einer Mitteilung zur Petition mit dem Titel #FemizideAlsStraftat erklärte. „Wer Frauen tötet, weil sie Frauen sind, begeht keine Beziehungstat, sondern einen geschlechtsspezifischen Mord – und genau das muss auch das Strafrecht endlich klar benennen.“
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Konkret fordert die Initiative eine Ergänzung des § 211 StGB um das Mordmerkmal „Tötung aus geschlechtsspezifischen Motiven“. Die Reform würde gerichtliche Auslegungsspielräume verringern, mildernde Umstände wie „Eifersucht“ oder „Affekt“ ausschließen und ein starkes gesellschaftliches Signal gegen patriarchale Gewalt senden, heißt es in der Mitteilung.
Visuell unterstreicht die Initiative ihre Aktion mit einem Mosaik, das von dem Künstler Philipp Hössler geschaffen wurde. Es zeigt Porträts von Frauen, die Gewalt in der Partnerschaft überlebt haben. Aus vielen Gesichtern entstehe das Gesicht einer Frau, die „für uns alle stehen könnte“, wie die Initiatorinnen schreiben.
Wie die „Welt am Sonntag“ zuerst berichtete, wurden der polizeilichen Kriminalstatistik zufolge im Jahr 2024 insgesamt 265.942 Menschen Opfer von Gewalt in Partnerschaften und Familien – ein Höchststand. 73 Prozent der Betroffenen waren demnach Frauen. Laut der Initiative wurden mindestens 104 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Die polizeiliche Kriminalstatistik weise je nach Erhebungsmethode bis zu 126 Fälle aus. In über 80 Prozent der Fälle sei der Täter ein Partner, Ex-Partner oder Familienmitglied gewesen.