Das Instagram-Posting der Polizei Hamburg kommt auf den ersten Blick aufklärerisch und etwas belehrend daher. „Und was ist aus euch so geworden?“, beginnt der Beitrag. Weiter heißt es: „Denkt immer daran: Kinderfotos, die in sozialen Netzwerken oder auf öffentlich zugänglichen Plattformen geteilt werden, können leicht kopiert, weiterverbreitet oder missbräuchlich verwendet werden! Einmal online gestellte Fotos lassen sich in der Regel nicht vollständig zurückholen. Wir als erwachsene Personen können selbst entscheiden, ob unsere Kinderfotos online gestellt werden – Kinder können das nicht.“
Prävention vor möglichen Straftaten ist allerdings nicht die Hauptintention des Beitrags. Die Absicht ergibt sich aus dem letzten Satz des Postings: „P.S. Könnt ihr zuordnen, wer wer ist?“ Die Polizei springt damit auf den seit einigen Wochen laufenden Trend auf, Fotos aus der Kindheit seiner Mitarbeiter auf Instagram und auf Linkedin zu verbreiten – in diesem Fall Motive des Social-Media-Teams.
Zu dem Polizei-Posting gehören fünf Fotos: eine Collage und vier Einzelbilder. Eines zeigt ein kleines Mädchen hinter einem viel zu großen Lenkrad eines Autos. Ein anderes einen blonden Jungen im Unterhemd und in kurzer Hose. Zum Zeitpunkt der Aufnahme vor vielen Jahren herrschte offenkundig Sommer.
Behörden, Unternehmen, Medien und andere Organisationen veröffentlichen die Kinderfotos ihrer heute erwachsenen Angestellten und versehen sie mit mehr oder weniger humorvollen Kommentaren. Es soll unterhaltsam sein. Es wird Scheinnähe erzeugt. Man gibt etwas von sich preis. Intern hat man etwas zu schmunzeln.
Unter dem Hashtag #kinderfotos lässt sich auf Instagram verfolgen, wer alles bei der Aktion mitmacht. Beispielsweise der Berliner Radiosender Radio Eins, die Ratsherrn Brauerei und die Stiftung Lesen. Oder eine Sportredaktion des Bayerischen Rundfunks, die Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck oder die „Ostfriesen-Zeitung“. Auf Linkedin hat die Agenturgruppe fischerAppelt einen Slider mit elf Kinderfotos veröffentlicht. „Meet the people behind fischerAppelt – the mini version“, heißt es im Beitrag. Die stets um Aufmerksamkeit bemühte BVG hat den Kindern auf ihren Fotos historische U-Bahnen und Straßenbahnen über die Köpfe montiert, um sie unkenntlich zu machen.
Carsten Schneider als Kind
Auch ein Bundesministerium beteiligt sich an dem Trend. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte gleich 14 Kinderbilder von Mitarbeitenden. Als erstes erscheint ein Foto des heutigen Ministers Carsten Schneider, der sich mit einer Hand durch den Mittelscheitel fährt. Dem Betrachter wird als Nebeneffekt so noch einmal vor Augen geführt, dass der SPD-Politiker im vergangenen Sommer seine Haartransplantation öffentlich gemacht hat. Ob Ministerien bei jedem Social-Trend mitmachen müssen, ist noch mal eine ganz andere Frage.
Offenkundig wurden die Fotos mit Zustimmung der abgebildeten und heute erwachsenen Personen veröffentlicht. Keines der Bilder ist für sich genommen problematisch. Irritierend ist vielmehr die Idee, massenhaft Bildmaterial von teilweise erst Drei- bis Sechsjährigen in sozialen Netzwerken zu verbreiten, wenn Behörden und die Polizei genau davor warnen.
Viele Eltern achten sehr darauf, dass keine Fotos ihrer Kinder, Kleinkinder oder Babys in sozialen Medien auftauchen. Selbst Prominente und Influencer machen ihre Kinder häufig unkenntlich. Boulevardmedien verpixeln sie, wenn es inhaltlich nicht um sie geht. Das hat rechtliche Gründe – grundsätzlich haben auch Kinder ein Recht am eigenen Bild. Zugleich ist bekannt, dass sich mit einfachen Bildbearbeitungsprogrammen Deepfakes erstellen lassen. Mit KI-Tools reichen dafür inzwischen wenige Klicks. Man benötigt nur ein Ausgangsfoto oder einen guten Prompt.
Dass nun ausgerechnet ein Bundesministerium, Medien und eine Polizeibehörde auf der Suche nach Reichweite und Applaus an einem solchen Trend teilnehmen, ist verwunderlich. Offenbar kennen sie ihre eigenen Publikationen oder Warnungen nicht oder halten sie für überflüssig.
„Stelle nur Fotos von dir ein, auf denen du nicht gleich zu erkennen bist. Sende auch keine freizügigen Fotos von dir an Freunde“, heißt es etwa in der Broschüre „Sicherheit im Medienalltag. Onlinetipps für Groß und Klein“ – herausgegeben von der Polizei.
Das Bundeskriminalamt (BKA) betreibt eine Internetseite mit dem Titel „Kinderbilder gehören nicht ins Netz“ und listet die gemeinhin bekannten Gründe noch einmal mit auf: „Verbreitung im Darknet“, „Produktion von Kinderpornografie“, „Mobbing in der Schule und danach“ oder „unkontrollierte Veröffentlichung“. Organisationen wie das Deutsche Kinderhilfswerk warnen auf ähnliche Weise davor, Fotos von Kindern frei ins Netz zu stellen.
Das BKA warnt
Die im Bundestag vertretenen Parteien diskutieren derzeit ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild. Teile der Regierungsparteien CDU und SPD tendieren zu einem Verbot bis zu einer Altersgrenze von 14 Jahren. Andere lehnen es ab.
Befürworter eines solchen Verbotes argumentieren, Kinder und Jugendliche müssten besser vor problematischen Inhalten geschützt werden. Diejenigen, die ein pauschales Verbot ablehnen oder für kaum umsetzbar halten, sagen dagegen, dass junge Menschen früh lernen müssten, verantwortungsvoll mit ihren Daten umzugehen und problematische Inhalte zu erkennen – Stichwort Medienkompetenz. Dass man nicht gedankenlos Fotos von sich ins Netz stellen sollte, ist dabei absolutes Basiswissen.
Insbesondere Jugendliche orientieren sich an anderen Accounts; an den „Großen“. An Influencern, Creatorn, Stars oder Sportlern. Genau deshalb entwickeln sich immer wieder Challenges und Trends wie der mit den Kindheitsfotos. Junge Menschen kopieren das, was andere vorleben.
Natürlich hat Bundesumweltminister Carsten Schneider nicht den Status eines Influencers, dessen Social-Media-Auftritt sich Jugendliche zum Vorbild nehmen würden. Wenn jedoch staatliche Stellen – und sogar die Polizei – leichtfertig Kinderfotos teilen, um bei einem Social-Media-Trend mitzuspielen und Reichweite abzugreifen, wird es schwierig, gegenüber Kindern, Jugendlichen und Eltern dafür zu werben, es nicht zu tun. Es gibt einen Gewöhnungseffekt. Etwas wird normal. Eltern, Schulen und Kinderschutzorganisationen fehlen dann schlichtweg die Argumente, wenn sie Kindern erklären wollen, warum genau solche Kinderbilder besser nicht im Netz landen sollten, wenn es Minister ebenfalls machen.
Plattformen wie Instagram, Tiktok, Snapchat oder Youtube erlauben bisher meist die Nutzung ab 13 Jahren – teilweise bedarf es der Zustimmung der Eltern. Zum Teil gibt es inhaltliche Einschränkungen. Das bedeutet, 13-Jährige und noch jüngere Kinder sind in den Netzwerken unterwegs und posten fleißig.
Sie für problematische Inhalte zu sensibilisieren, gelingt sicher nicht besser, wenn Autoritäten wie die Polizei und Medien selbst unbedacht vorgehen und vorleben, was man besser nicht tun sollte.