Die gute Nachricht vorneweg: Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist weiter rückläufig. Mit 19.900 Unternehmensinsolvenzen wurde 2018 der niedrigste Wert seit 1994 (18.820 Fälle) registriert, meldet die Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Die wenigsten Fälle erreichen dabei – wenn überhaupt – eine breitere Wahrnehmung über den rein regionalen Kontext hinaus (siehe Infokasten). Zu den Großinsolvenzen gehörten im Laufe des vergangenen Jahres unter anderem der Krankenhausbetreiber Paracelsus-Kliniken mit bundesweit rund 5.000 Beschäftigten an 23 Standorten. Ähnlich prominent sind die Fälle des Sportartikelherstellers Kettler und der Bavaria Yachtbau.
Bei einer Insolvenz stellen sich nicht nur kurzfristige rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen. Sondern immer auch kommunikative. Denn die ökonomischen Folgen müssen kurz vor der Insolvenz beziehungsweise im laufenden Insolvenzverfahren kommuniziert werden. Insbesondere in kritischen Sondersituationen verlangen die Share- und Stakeholder sowie die (betroffene) Öffentlichkeit nach Informationen. Sie erwarten vom Management beziehungsweise vom Insolvenzverwalter laufend Auskünfte über die Ist-Situation und die Zukunftsaussichten.
Davon weiß Georg F. Kreplin aus praktischer Erfahrung zu berichten. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt aus der Kanzlei Kreplin & Partner wird seit Jahren von Gerichten als Insolvenzverwalter und Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahren bestellt. Er berät Unternehmen und deren Organe bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen sowie Restrukturierungsmaßnahmen zur Abwendung einer Insolvenz. Eines seiner bekanntesten Verfahren: die Insolvenz des Modehändlers Mexx.
Passgenaue Kommunikation für verschiedene Medien
„Es war kurz vor Weihnachten 2014, als die Bestellung für das Insolvenzverfahren kam. Das war besonders komplex, da vor den Weihnachtsfeiertagen nicht mehr viel Zeit blieb, um die Öffentlichkeit und die betroffenen Parteien professionell zu informieren. Und weil auch die niederländische Mutter der deutschen Gesellschaften kurz zuvor Insolvenz angemeldet hatte, mussten wir unsere Schritte auch mit dem Insolvenzverwalter in den Niederlanden abstimmen“, erinnert sich Kreplin.
„Wir waren also gefordert, ad hoc die gesamte Kommunikation vorzubereiten und auszurollen. Dafür mussten wir die verschiedenen Interessengruppen kurzfristig identifizieren, Presseunterlagen für lokale Medien, Wirtschaftsmedien und Fachtitel vorbereiten und uns natürlich intern auch auf ein sehr hohes Interesse seitens der Redaktionen einstellen. Das war auch eine strukturelle Frage, denn die Kommunikation des Mexx-Insolvenzverfahrens musste ins voll ausgelastete anwaltliche Tagesgeschäft integriert werden – eine echte Herausforderung“, sagt der Rechtsanwalt, der sich vor allem in größeren Insolvenzverfahren von einem spezialisierten Berater mit wirtschaftsjournalistischem Hintergrund begleiten lässt.
Kreplin und Kollegen meisterten die Herausforderungen in dem Mexx-Verfahren sehr gut. „Wir haben alle Interviewanfragen innerhalb kurzer Zeit befriedigt und regelmäßig die Medien adressiert. Das war auch nötig, denn insbesondere die Lokalmedien mit den betroffenen Filialen und die Branchenmedien aus dem Mode- und Textilbereich wollten kontinuierlich neue Informationen erhalten.“ Letztlich rettete der Düsseldorfer Rechtsanwalt das Unternehmen durch einen Verkauf der Markenrechte an einen Investor sowie durch die Übertragung einer Reihe von Filialen.
Kreplin weist dabei auf den Unterschied zwischen der Regelinsolvenz und der Eigenverwaltung hin. Während beim herkömmlichen Insolvenzverfahren der gerichtlich bestellte Verwalter die Führung des Unternehmens und dementsprechend auch die Kommunikation in der Insolvenz übernehme, sei dies in der Eigenverwaltung anders. „Dabei behält das Management die Federführung in der Insolvenz und kann entsprechend über die eigene Unternehmenskommunikation oder eine beauftragte Agentur kommunizieren und über die Nachrichtenlage entscheiden. Der Sachwalter kontrolliert dabei das Management und den eingesetzten Sanierungsberater hinsichtlich der Einhaltung der Insolvenzordnung.“ So könne das Unternehmen in der Eigenverwaltung die Kommunikation selbst steuern und auf die vorhandenen Strukturen zugreifen.
In der Regelinsolvenz hingegen ist es laut Kreplin üblich, dass Insolvenzverwalter sich auf eigene Kommunikatoren verließen. So wollen sie die Unabhängigkeit vom insolventen Unternehmen bewahren und eigene Kommunikationsinteressen bestmöglich durchsetzen. „Es ist auch eine Frage der Zuverlässigkeit und Loyalität gegenüber dem Insolvenzverwalter. Denn je nach Verlauf des Verfahrens und den Zukunftsaussichten mag das seitens eines selbst betroffenen Unternehmenskommunikators und wegen dessen natürlicher Nähe zum Management nicht immer gegeben sein.“
2017 wurden in Deutschland 20.140 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Gegenüber den Höchstständen 2003 und 2004 (39.470 beziehungsweise 39.270) haben sich die Fallzahlen damit halbiert. Vor allem bei den Unternehmen (minus 1,2 Prozent) hat sich der Rückgang der Insolvenzen deutlich abgeschwächt (2017 minus 6,6 Prozent, 2016 minus sieben Prozent). Aufgrund von Konjunkturbremsen und der Zinswende ist ein weiterer Rückgang laut Creditreform außerdem fraglich.
Die meisten dieser Insolvenzen beziehen sich auf Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern. Nur ein Bruchteil (0,6 Prozent) der zahlungsunfähigen Unternehmen hat laut Creditreform zuletzt noch eine Beschäftigtenzahl von mehr als 100 Personen.
Gläubiger, Mitarbeiter, Banken und Kunden informieren
Corinne Rennert-Bergenthal ist Geschäftsführerin von ADK Consulting, einer auf Sanierung und Insolvenz spezialisierten Beratungsgesellschaft aus Düsseldorf. Sie und ihre Kollegen werden häufig in der vorinsolvenzlichen Sanierung und der Vorbereitung von Insolvenzverfahren von Unternehmen eingesetzt. Sie beraten das Management in der Eigenverwaltung und Gläubiger in Großverfahren. Auch die Rechtsanwältin und Wirtschaftsprüferin betont die Bedeutung der Kommunikation in einer Sondersituation wie einer (drohenden) Insolvenz. „Vor allem im Vorfeld ist es dringend notwendig, über eine strukturierte und professionelle Kommunikation Vertrauen in das Unternehmen herzustellen und auf die Zukunftspotenziale hinzuweisen. Das soll Ruhe und Gelassenheit bei Gläubigern, Mitarbeitern, finanzierenden Banken, Lieferanten und Kunden schaffen – was in der Regel auch gelingt.“
Dabei komme es nicht nur auf die Pressearbeit an, sondern immer auch auf die interne Kommunikation beziehungsweise die direkte Kommunikation zu den wesentlichen Share- und Stakeholdern. „Wir machen die Erfahrung, dass diese Maßnahmen entscheidend sind, die nahen Beteiligten so ins Verfahren einzubinden, dass sie gewillt sind, den Weg auch wirklich mitzugehen. Das ist die natürliche Aufgabe des Managements, das sich dabei immer von Kommunikationsprofis beraten lassen sollte: Wie drücke ich bestimmte Sachverhalte aus? Welche Informationen gebe ich in welcher Phase? Welche Informationen sind für welche Empfänger bestimmt?“ All das seien hochrelevante Fragen, „die nicht allein juristische Implikationen besitzen“.
Darum ist die interne Kommunikation so wichtig
Zu den wichtigsten und ersten Empfängern gehören naturgemäß die Mitarbeiter des insolventen Unternehmens. Experte Georg F. Kreplin erklärt: „In der Regelinsolvenz informiert der Insolvenzverwalter unmittelbar nach der Eröffnung des vorläufigen Verfahrens auf einer Betriebsversammlung über die Situation und die kommenden Schritte. Das tut er regelmäßig, damit die Arbeitnehmer immer die wesentlichen Informationen besitzen.“
Er selbst, sagt er, spiele in der Mitarbeiterkommunikation stets mit offenen Karten. „Es hilft nichts, falsche Tatsachen vorzugaukeln. Denn ich bin auf die Kooperation und das Vertrauen der Arbeitnehmer als wichtige Stakeholder und Gläubiger angewiesen, wenn ich ein zahlungsunfähiges Unternehmen sanieren will. Außerdem steht ihnen die Wahrheit zu. Die Erfahrung zeigt, dass dies der richtige Weg ist.“ Kreplin und Rennert-Bergenthal raten Unternehmen auch in vorinsolvenzlichen Situationen zu absoluter Aufrichtigkeit, um die Sanierungsmaßnahmen tief in der Belegschaft zu verankern.
Das gilt gerade auch bei einer Unternehmenssanierung mit Hilfe eines externen Investors mittels Übertragung oder Beteiligung, wie Uwe Borgers von der Mentor AG aus Trier herausstellt. Sie ist auf Distressed-M&A-Prozesse spezialisiert, also auf die Beratung bei Unternehmenstransaktionen in der Krise. „Übertragende Sanierungen sind, ebenso wie Eigensanierungen, durch zeitliche Enge sowie durch diverse Verfahrensbeteiligte mit teils deutlich divergierenden Erfahrungen und Interessen gekennzeichnet. Aus diesem Grund ist der internen Kommunikation eine sehr hohe Bedeutung beizumessen. Erfolgreiche Sanierungen sind Teamleistungen, die durch unzureichende oder fehlerhafte Kommunikation gefährdet werden können.“
Laut Borgers liegt das vor allem daran, dass bei Investorenprozessen in der Insolvenz – im Gegensatz zu herkömmlichen M&A-Verfahren – nicht nur die eigentlichen Transaktionsparteien im Zentrum der Kommunikation stehen. Mehr noch müssen diverse weitere Stakeholder in der Kommunikation berücksichtigt beziehungsweise aktiv eingebunden werden. Als Beispiele nennt Borgers den Insolvenzverwalter beziehungsweise Sachwalter, Berater und eventuelle Aufsichtsgremien der Schuldnerin, die Mitglieder eines Gläubigerausschusses, Mitarbeitervertreter, Kunden und Lieferanten oder eingebundene Sachverständige.
„Diese haben ganz individuelle Informationsbedürfnisse in Investorenprozessen. Dem müssen Kommunikatoren Rechnung tragen. Die standardisierten Muster“, weiß Borgers, „funktionieren dabei nicht optimal.“
Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe ENDE. Das Heft können Sie hier bestellen.