Was das Cathy-Hummels-Urteil wirklich bedeutet

Influencer-Marketing

Influencerin Cathy Hummels hat ihren Prozess wegen angeblicher Schleichwerbung vorm Münchner Landgericht gewonnen und diesen juristischen Sieg ebenso umgehend wie ausgiebig gefeiert – natürlich auf Instagram vor ihren knapp 500.000 Followern.

„Dieses Urteil ist fur UNS!!!“, schrieb Hummels mit dem überdrehten Pathos einer US-amerikanischen Präsidentschaftskandidatin, und: „Die digitale Welt ist die ZUKUNFT!!!“ Sie wünsche sich, Influencer würden ernst genommen und „nicht weiterhin als GRIPPEVIRUS bezeichnet“.

Genau dies – im Zusammenhang mit digitalen Beeinflussern die wenig schmeichelhafte „Influenza“ zu erwähnen – hatte ausgerechnet die Vorsitzender Richterin Monika Rhein im Laufe des Hummels-Prozess getan: “Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild”, sagte die Juristin während der mündlichen Verhandlung im Februar.

Ihr Urteil fiel schließlich dennoch zugunsten der Frau von Ex-Fußball-Nationalspieler Mats Hummels aus. Sie sei nicht verpflichtet, alle Beiträge, in denen Marken, Produkte oder Links auftauchen, als Werbung zu kennzeichnen – sondern nur jene, für deren Veröffentlichung tatsächlich Geld gezahlt worden sei. Informierten Nutzern sei ohnehin klar, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge.

Bedeutung des Hummels-Urteils ist überschaubar

Nur – was bedeutet diese Entscheidung nun für Influencer und Unternehmen, die mit ihnen zusammenarbeiten? Kurzfassung: wenig.

Erster Aspekt: Hummels-Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil im Fall Hummels ist noch nicht rechtskräftig.

Der jetzt vorm Landgericht unterlegene Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. “Wir sind schon gespannt, was die zweite Instanz sagt”, sagte sogar Richterin Rhein.

Ob der VSW tatsächlich vors Oberlandesgericht zieht, ist offen.

Zweiter Aspekt: Ausdrücklich kein Grundsatzurteil

Das Münchner Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handle, kein Grundsatzurteil. Andere Landgerichte können für andere Influencer mit anderen Begründungen andere Urteile fällen, die strenger in Sachen Schleichwerbung sind.

Dritter Aspekt: Gegenteilige Entscheidung im Fall Pamela Reif

Bis zu Entscheidungen höherer Instanzen – gegebenenfalls sogar des Bundesgerichtshofes – bleibt die Rechtslage diffus und ungeklärt.

Pamela Reif, mit über vier Millionen Instagram-Followern eine wesentlich einflussreichere Influencerin als Cathy Hummels, wurde erst im März auf Klage des VSW vom Landgericht Karlsruhe dazu verurteilt, auch scheinbare Privatposts mit Bezug zu Marken und Produkten als Werbung zu kennzeichnen. Jenes Urteil steht also dem im Fall Hummels fast diametral gegenüber. Reifs Anwälte kündigten an, in Berufung zu gehen – Ausgang offen.

„Ich kämpfe weiter für Transparenz UND vor allem für Recht“, verkündete Hummels nach ihrem Sieg via Instagram.

Was über den konkreten Einzelfall hinaus in Bezug auf Influencer und mögliche Schleichwerbung jedoch wirklich Recht ist, bleibt auch nach dem Münchner Urteil in Sachen Cathy Hummels ungeklärt.

 

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