Vor dem öffentlichen Gericht

Strategische Rechtskommunikation

Die Bedeutung von Litigation-PR als begleitendes Instrument in rechtlichen Auseinandersetzungen nimmt zu. Immer mehr Agenturen positionieren diese Angebote. Regelmäßig wird auch – zumindest in Rechts- und Kommunikations-Fachtiteln – zum Thema ­veröffentlicht.

Während sie in den USA bereits seit den 1980er-Jahren eingesetzt wird, ist die strategische Rechtskommunikation in Deutschland eine vergleichsweise junge Disziplin. Dass Medienarbeit im Umfeld juristischer Streitereien beginnt, folgt einem Motto, das der Prozessanwalt und ehemalige Assistant Counselor von ­Daimler-Chrysler, Steven B. Hantler, prägte: „Heute werden Prozesse nicht mehr nur im Gerichtssaal geführt, sondern auch vor dem Gericht der ­Öffentlichkeit.“

Diese angloamerikanische Prägung spürt der Münchner Kommunikationsberater und Litiga­tion-PR-Profi Armin Sieber auch in der Praxis. „Im angelsächsischen Raum ist der Einfluss der Öffentlichkeit auf Geschworenengerichte wohlbekannt. Und zu vielen anwaltlichen Strategien gehört auch eine Kommunikationsstrategie.“ Deutschland hingegen sei in Sachen Litigation-PR „nach wie vor Entwicklungsland“. Dabei sei das Aufgabenfeld spannend, die Sachverhalte seien meist äußerst komplex, und für die Betroffenen gehe es oft ums Ganze. „Man sollte daher meinen, dass das Feld für Berater gut bestellt ist.“

Der Professionalisierungsgrad allerdings sei niedrig, meint Sieber: „Zwar schreiben immer mehr Agenturen Litigation-PR als Kompetenz auf ihre Webseite. Tatsächlich gibt es aber bundesweit nur eine Handvoll spezialisierter Profis, die wirklich etwas davon verstehen. In anderen Ländern sieht das anders aus.“

Ein illustres Beispiel für komplexe strategische Rechtsberatung ist der Strafprozess gegen die Amerikanerin Amanda Knox in Italien – für Sieber eine „Litigation-PR-Schlacht ohnegleichen“. Kurz nach ihrer Verhaftung hätten Knox’ Eltern einen professionellen PR-Feldzug gestartet. Mit Erfolg. Nach der Festnahme der jungen Frau 2007 sei es gelungen, die Medien weltweit zu mobilisieren, geschickt Zweifel am italienischen Schuldspruch zu säen und Knox zu einer „Crime-Celebrity“ zu machen. 2011 kam die Studentin frei, 2015 wurde sie in letzter Instanz freigesprochen.

Wer nicht informiert, ist selbst schuld

Auch in der anwaltlichen Praxis gewinnt die Litigation-PR an Bedeutung. Sie wird von Rechtsberatern gezielt empfohlen und eingesetzt. Guido Krüger, Partner der international agierenden Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt und dort Mitglied der Geschäftsführung, berichtet: „Wir erkennen natürlich, dass immer mehr Zivil- und Strafprozesse, besonders mit wirtschaftlicher Implikation, unter dem Eindruck einer verstärkten öffentlichen Wahrnehmung stehen.“

Ob der Fall des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt, der Steuerstrafprozess gegen Uli Hoeneß oder die Durchsuchungen der Commerzbank durch Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft im Zuge der Cum-Ex-Affäre: „Die Öffentlichkeit verfolgt die Vorgänge – und die Medien sind durchaus geneigt, diese Vorgänge auch oftmals mit viel eigener Meinung zu begleiten. Für Rechtsanwälte stellt sich daher immer die Frage, wie man Verfahren von möglicherweise größerem öffentlichem Interesse so begleiten kann, dass reputativer Schaden von einem Mandanten abgewendet wird“, sagt Krüger.

Die Einbindung von Kommunikationsspezialisten bei prozessualen Themen ist für Beiten Burkhardt nicht die Regel, aber natürlich auch nicht unbekannt. „Wir raten unseren Mandanten je nach Fall dazu, prozessbegleitende PR einzusetzen. Es stellt sich immer die Frage nach dem Nutzen und den potenziellen Szenarien: Bewirkt die PR nur Positives? Oder kann sie auch nach hinten losgehen? Das muss freilich genau geprüft werden, bevor man konkrete Schritte einleitet. Es gibt dafür kein Patentrezept.“

Die Verhinderung von Reputationsschäden sehen Fachleute wie Armin Sieber als Hauptgrund für den Einsatz von Litigation-PR. Hauptproblem sei die Vorverurteilung. So belegten Studien, dass der Satz „Die Staatsanwaltschaft ermittelt“ bei fast der Hälfte der Zeitungsleser den Eindruck auslöse, dass etwas an den Vorwürfen dran sei – obwohl nicht einmal 20 Prozent der Fälle mit Anklage oder Strafbefehl endeten und viele Hauptverfahren eingestellt würden. „Solche Zitate können ohne Kontext großen Schaden anrichten, obwohl ihr Aussagewert gering ist. Trotzdem entstehen schnell dynamische Mediendebatten. Das Klima der Mediendiskussion kann dann großen Einfluss auf das Verhalten der Parteien und auf den gesamten Streitverlauf haben.“

Mindestens zwei weitere Ziele verfolgt Litigation-PR. Zum einen soll der Einfluss der öffentlichen Diskussion auf den Prozessverlauf verringert oder in eine bestimmte Richtung gelenkt werden. Zum anderen können außergerichtliche Einigungen durch den nötigen medialen oder politischen Rückenwind vorbereitet und ermöglicht werden.

Diese These unterstützt auch das Ergebnis einer Masterarbeit von Tobias Fischer zur Frage „Ist die amerikanische Kommunikationsdisziplin Litigation-PR in Deutschland relevant und falls ja, in welcher Form?“. Der Absolvent im Fach „Internationale Public Relations“ an der LMU München hat Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Kommunikationsberater befragt. Er fand heraus, dass Litigation-PR unter anderem den rechtlichen Gegner unter Druck setzen solle, um das Stimmungsbild zu verzerren und möglicherweise einen Deal zu erreichen. Dabei sei Litigation-PR grundsätzlich „regel­frei“, konstatiert Fischer. Regeln gebe es nur im Rahmen des Prozessrechts und des ­Journalismus.

Kommunikationsberater Armin Sieber meint, wer Litigation-PR nicht einsetze, vertue nicht nur Chancen, er überlasse auch die Berichterstattung dem Zufall − und das sei fahrlässig. „Wer in komplexen, erklärungsbedürftigen rechtlichen Sachverhalten die Antworten nicht liefert, ist selbst schuld. Journalisten brauchen Informationen, und viele Medienberichte über Rechtsstreitigkeiten haben mit Unkenntnis der Journalisten zu tun.“ Litigation-PR ist für ihn „ganz klar eine Bringschuld – wobei auch das Schweigen aus prozesstaktischen Gründen eine Strategie sein kann“.

Das Urteil fällt noch immer der Richter

Aus der Perspektive der Strafverfolgung argumentiert Jan Holzner, Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Seiner Einschätzung nach findet Litigation-PR als prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Sinne „inzwischen nahezu in jedem Verfahren statt, das eine gewisse öffentliche Aufmerksamkeit genießt. Vor allem wenn es um größere Wirtschaftsstrafsachen oder spektakuläre Kapital­delikte geht.“

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart betreibe in solchen Fällen regelmäßig aktive Öffentlichkeitsarbeit, indem sie mittels Pressemitteilung und gegebenenfalls auch in Statements beispielsweise über den Anklagevorwurf und – nach den Schlussplädoyers – über das Ergebnis der Beweisaufnahme aus ihrer Sicht beziehungsweise ihren konkreten Antrag informiert. „Dabei ist allerdings stets darauf zu achten, dass neben den Persönlichkeitsrechten der Beschuldigten auch die Grundsätze einer Verdachtsberichterstattung gewahrt werden.“

So sehr professionelle strategische Rechtskommunikation auch Transparenz schaffen und Diskussionen versachlichen helfen kann – dass Prozessbeteiligte durch öffentlichen Druck Einfluss auf die Entscheidung der Gerichte oder die Höhe der Urteile nehmen können, hält Armin Sieber für „maßlos übertrieben“: „Die Justiz ist in Deutschland in hohem Maß unabhängig – und das ist auch sehr gut so.“

 

Kamera im Gerichtssaal

David Issmer, Rechtsanwalt und Head of Public Affairs der ­Wirtschaftskanzlei ­Freshfields Bruckhaus Deringer LLP.:

„Ein neues Gesetz wird ab 2018 erstmalig Medienübertragungen aus Gerichtsverhandlungen ermöglichen. Bislang waren Aufnahmen im Gericht gänzlich verboten, um den Persönlichkeitsschutz der Beteiligten sicherzustellen und Schauprozesse zu vermeiden. Das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG) lockert nun dieses Verbot.

Möglich werden dadurch Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen oberster Bundesgerichte, Tonübertragungen für Journalisten sowie Audiodokumentationen kompletter Gerichtsverfahren von ‚herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland‘.

Hintergrund der Neuregelung: Durch technische und gesellschaftliche Veränderungen ist Transparenz heute ein zentrales Gebot. Über Großverhandlungen wie den NSU-Prozess oder den Prozess zur Loveparade-Katastrophe soll umfassend berichtet werden können.“

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe TREUE. Das Heft können Sie hier bestellen.

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