[Update] Pamela Reif unterliegt vor Gericht

Influencer-Marketing

Wenige Monate nach Vreni Frost und wenige Wochen nach Cathy Hummels stand heute erneut eine Influencerin vor einem deutschen Gericht. Im Fall von Pamela Reif, mit rund 4,1 Millionen Followern auf Instagram eine der reichweitenstärksten und prominentesten Influencerinnen aus Deutschland, hat das Landgericht Karlsruhe heute seine Entscheidung verkündet

Wie in den Fällen Frost und Hummels ging es auch diesmal um den Vorwurf der Schleichwerbung. Reif, deren Postings sich nahezu ausschließlich um Mode und Fitness drehen, setzte sich gegen eine Unterlassungsverfügung des „Verband Sozialer Wettbewerb (VsW)“ zur Wehr. Dieser hatte der Influencerin vorgeworfen, Instagram-Werbung für Markenprodukte in etlichen Fällen nicht ausreichend kenntlich gemacht zu haben.

Pamela Reif und ihre Anwälte wiesen diesen Vorwurf zurück. Aus ihrer Sicht handele es sich nur dann um Werbung, wenn sie für ein Social-Media-Posting tatsächlich bezahlt werde. In einem ähnlich gelagerten Fall konnte sich Anfang 2019 die Influencerin Vreni Frost weitgehend durchsetzen, das Urteil im Fall Cathy Hummels wird für Ende April erwartet.

Dass Pamela Reif einen relativ schwierigen Stand vor dem Landgericht Karlsruhe haben würde, legten Bemerkungen des Vorsitzenden Richters in der Anhörung zu ihrem Fall im Januar nahe. „Wer sich entscheidet, mit Instagram Geld zu verdienen, dem ist die Möglichkeit genommen, dort privat unterwegs zu sein“, sagte er unter anderem. Instagram sei kein unschuldiges Medium mehr, dort würden Milliardenumsätze gemacht.

[Update]

Das Landgericht Karlsruhe hat mittlerweile über den Fall entschieden: Pamela Reif musste Postings, in denen sie Links bzw. Tags zu Markenherstellern setzte, als Werbung kennzeichnen. „Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden“, so der Richter. Daran würden auch die scheinbare Privatheit mancher Posts und der Umstand, dass Reif nicht für alle von ihnen bezahlt werde, nichts ändern. Reifs Anwalt kündigte an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht zu gehen.