Regierung setzt Anwälte gegen Journalisten ein

Unliebsame Presseanfragen

Die Bundesregierung beauftragt externe Anwaltskanzleien damit, Anfragen von Journalisten abzuwehren. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor. Von 2013 bis 2018 gab es 30 solcher Fälle.

Insgesamt gaben die Behörden in diesem Zeitraum mehr als 200.000 Euro Steuergelder aus. Mit über 74.000 Euro lies sich das Bundesamt für Verfassungsschutz die Abwehr von Journalisten am meisten kosten. Auf Platz zwei folgt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Kosten in Höhe von rund 49.000 Euro. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gab 34.931 Euro aus. “Es ist bezeichnend, dass keine Behörde so hohe Ausgaben zur Abwehr von Auskunftsansprüchen hat wie der Inlandsgeheimdienst. Hier werden Steuergelder dafür genutzt, den Geheimdienst vor der demokratischen Öffentlichkeit abzuschirmen”, sagt Martina Renner.

Die Honorare der Anwälte bewegten sich laut dem Justizministerium zwischen 250 und 380 Euro pro Stunde. Da die Kanzleien in der Regel nicht bereit seien, das Mandat bei einer Bezahlung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anzunehmen, seien ausschließlich Honorarvereinbarungen getroffen worden.

DJV verurteilt “Informationsblockaden”

In seiner Antwort weist das Justizministerium darauf hin, dass dass Bundesinnenministerium erstmals Anfang 2015 einen Leitfaden zur Beauftragung von Rechtsanwälten erstellt hat, der den Ministerien als “Hilfestellung bei der Mandatierung von Anwältinnen und Anwälten” diene.

“Es ist skandalös, dass Bundesbehörden Medienanwälte mit Stundensätzen von bis zu 380 Euro reich machen, um für sie unbequeme Fragen von Journalistinnen und Journalisten abzuwehren”, kritisiert Frank Überall, Bundesvorsitzender des DJV. Die Behörden müssten ihre Verweigerungshaltung aufgeben. Überall fordert in dem Zusammenhang ein Presseauskunftsgesetz und verurteilt solche “Informationsblockaden” scharf.

Der Anfrage vorausgegangen war die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das Bundesamt für Verfassungsschutz müsse die Kosten für die Beauftragung externer Anwälte zur Abwehr von Presseanfragen offenlegen. 

 

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