Kartellamt schränkt Datensammlung von Facebook ein

Datenschutz

Künftig darf Facebook Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit expliziter Zustimmung der Nutzer zusammenführen. Das hat das Kartellamt am heutigen Donnerstag beschlossen. Dabei geht es sowohl um Webseiten und Apps anderer Betreiber als auch um konzerneigene Dienste wie Whatsapp und Instagram. Die Einschränkungen betreffen auch die Verwendung des „Like“-Buttons auf Internetseiten anderer Anbieter.

Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche diese, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, nehme man bei dem sozialen Netzwerk für die Zukunft eine Art „interne Entflechtung“ bei den Daten vor. Das Unternehmen soll nun innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge erarbeiten und dem Kartellamt vorlegen. 

Facebook teilte mit, es habe während des dreijährigen Verfahrens mit der Behörde kooperiert, stimme aber nicht mit den Schlussfolgerungen nicht überein. Der Konzern will nun Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. 

 

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