Influencer-Gesetz: Regierung arbeitet an Entwurf

Ziel Rechtssicherheit

Noch in dieser Legislaturperiode, die nach derzeitigem Stand im Jahr 2021 endet, will die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, das die Aktivitäten von Online-Influencern rechtssicher regeln soll.

Das erklärte Gerd Billen, beamteter Staatsekretär im Bundesjustizministerium gegenüber dem ZDF.

Mit dem Gesetz sollten Influencer vor Abmahnungen geschützt werden, wenn sie für Postings auf Plattformen wie Instagram oder Youtube kein Geld erhalten.

„Dass Beiträge, die bezahlt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen“, sagte Billen. Erfolge jedoch keine Gegenleistung, könne Rechtssicherheit per Gesetz dafür sorgen, dass „nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird.“

Allerdings müsste das Vorhaben noch mit anderen Ministerien abgestimmt werden, erklärte Billen.

Das Bundesjustizministerium reagiert damit offenbar auf mehrere jüngst parallel laufende Prozesse zur Kennzeichnungspflicht für Influencer – mit unterschiedlichem Ausgang. Im April war Cathy Hummels vom Vorwurf der Schleichwerbung freigesprochen worden, Pamela Reif dagegen hatte im März vor Gericht verloren.

Allgemeinverbindliche Regelungen gibt es bislang nicht – weder für meist jugendliche Influencer noch für mögliche Verquickungen zwischen politischen und wirtschaftlichen Interessen bei Online-Postings.

Zuletzt war Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Sie hatte auf dem offiziellen Twitter-Kanal des Ministeriums ein Video mit Marc-Aurel Boersch, Vorstandsvorsitzender bei Nestlé Deutschland, veröffentlicht. Zahlreiche Beobachter bezeichneten Klöckners Auftritt wegen der Werbewirkung für den umstrittenen Nestlé-Konzern als inakzeptabel; die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) prüft derzeit Schleichwerbungs-Beschwerden wegen des Ministeriums-Videos.

Weniger #Zucker, Fette und #Salz in Fertigprodukten – dafür setzt sich BMin @JuliaKloeckner mit der #Reduktion|s- und #Innovationsstrategie ein.

Dass dies geht, zeigt @NestleGermany, die die Strategie unterstützen. Sie haben 10% der Inhalte reduziert; weitere 5% sollen folgen. pic.twitter.com/jLpVSHRoyJ

— BMEL (@bmel) 3. Juni 2019

Eine gesetzliche Influencer-Regelung dagegen für unnötig hält der Medienwissenschaftler Karl-Nikolaus Peifer von der Universität Köln. Die geltenden Regelungen zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb reichten aus, sofern die Landesmedienanstalten klarer formulierten, was demnach erlaubt sei und was nicht, sagte Peifer.

 

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