„Gehen Sie das Problem jetzt an!“

EU-DSGVO

Die Nachdrücklichkeit seines Appells machte Jan Mönikes frühzeitig deutlich. „Wer von Ihnen gehört denn zu denen, die schon vier Prozent ihres Jahresumsatzes zurückgelegt haben, wenn demnächst die EU-DSGVO greift?“, fragte der Justiziar des Bundesverbands deutscher Pressesprecher (BdP) schelmisch die rund 120 Kommunikatoren im Saal. Reaktion: allgemeines Schmunzeln, aber auch deutliches Unbehagen in den Gesichtern.

Am 25. Mai endet die Übergangsfrist der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Spätestens dann müssen Unternehmen in Europa personenbezogene Daten nach neuen, weitaus strengeren Regeln speichern, sichern und verwalten, und sie müssen verschärften Kennzeichnungs- und Informationspflichten nachkommen. Wer all das nicht tut, dem drohen drakonische Strafen – siehe oben. 

Selbst klassische Pressearbeit ist ja nicht mehr ohne Datenverarbeitung denkbar (Presseverteiler, Newsletter, Fotoarchive …). In seinem Vortrag in Berlin vor den BdP-Mitgliedern machte Rechtsanwalt Mönikes an Beispielen den akuten Handlungsbedarf für all jene deutlich, die professionelle Öffentlichkeitsarbeit und PR betreiben. 

Jan Mönikes (c) Jana Legler

Jan Mönikes beim Workshop zur Datenschutz-Grundverordnung des BdP (c) Jana Legler

So müsste infolge der EU-­DSGVO etwa bei Presse- oder Kundenevents jede auf Fotos abgelichtete Person zuvor ihre Einwilligung geben (Stichwort „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“). Die DSGVO verdrängt nämlich das bislang geltende Kunsturheberrechtsgesetz (KUG). Oder denken wir an kontroverse politische Auseinandersetzungen. Was, wenn demnächst NGOs oder Parteien in öffentlichen Positionierungen keine Namen mehr nennen dürfen?

Befremdlich? Mag sein. Der EU-Gesetzgeber habe die nationalen Gesetzgeber im Rahmen der DSGVO zwar verpflichtet, durch Rechtsvorschriften den Datenschutz einerseits und die Informations- und Meinungsfreiheit andererseits „in Einklang zu bringen“ und Ausnahmen festzulegen. Doch rechtliche Privilegien sollen, Stand heute, in Deutschland nur Medien und Journalisten genießen.

Solange der nationale Gesetzgeber keine Ausnahmeregelungen auch für die PR-Branche treffe, sei jeder aufgerufen, Vorsorgen zu treffen. Mönikes mahnte seine Zuhörer: „Das ist ein erheblicher Aufwand. Sie werden es alleine nicht hinbekommen.“ Sein Rat lautet daher, gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten innerhalb der eigenen Organisation zu eruieren, welche spezifischen Maßnahmen nötig sind. Oder externe Expertise einholen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt war jedem im Saal bewusst geworden, dass der Datenschutzexperte und Jurist nicht gescherzt hatte, als er zu Beginn seines Vortrags angekündigt hatte: „Ich habe keine frohen Botschaften für Sie als Kommunikatoren im Gepäck.“ Mönikes’ Appell: „Gehen Sie das Problem jetzt an!“

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe DATEN. Das Heft können Sie hier bestellen.

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