DPRG hält nichts vom Praktikanten-Mindestlohn

DPRG-Vorstandsmitglied Thomas Lüdeke erwartet eine härtere Auswahl an Praktikanten in den Unternehmen, da sie durch das Gesetz zu teuer werden: „Denn für überschaubar mehr Geld als dem Mindestlohn können sie bereits fertig ausgebildete Absolventen einstellen. Damit wird vielen Studierenden die Chance auf ein Praktikum komplett genommen“ sagt Lüdeke, der auch für Nachwuchsförderung verantwortlich ist.

Angemessene Bezahlung

Gänzlich unbezahlte Praktika lehnt der DPRG jedoch grundsätzlich ab. Die Praktikumsvergütung solle die laufenden Lebenserhaltungskosten decken, aber kein vollwertiges Gehalt sein. Praktika seien Berufsorientierung und deshalb nicht vergleichbar mit einem Traineeship/Volontariat oder einer Festanstellung. Daher wird auch kritisiert, dass Praktikanten zu oft als vollwertige Arbeitskraft ausgebeutet werden.

Individuelle Anpassung

Das Praktikantengehalt solle außerdem den Rahmenbedingungen des Unternehmens, wie Standort oder Unternehmensgröße, gerecht werden. Lüdeke hält einheitliche Lohnforderungen für praxisfern und wünscht sich mehr Dialog zwischen Nachwuchs und Arbeitgebern.

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro wurde im Juli von der Bundesregierung beschlossen und tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft. Er gilt ab dem 18. Lebensjahr und vorher, wenn eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Damit sind auch Praktikanten inbegriffen. Ausgenommen sind jedoch Orientierungs- oder Pflichtpraktika vor oder während einer Ausbildung oder eines Studiums bis zu 3 Monaten. Das Gesetz schreibt außerdem einen Qualitätsrahmen für Praktika vor: So sollen Praktikanten einen Vertrag mit klaren Praktikumszielen bekommen.

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme.

 

 

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