Cathy Hummels als Instagram-Influencerin vor Gericht

Social Media

Vor dem Landgericht München geht es am Montag, 11. Februar, erneut um die für die PR-Branche bedeutende Frage, welche Grenzen für Influencer-Werbung in sozialen Netzwerken wie Instagram gelten. Im Fall „Verband Sozialer Wettbewerb (VsW) gegen Cathy Hummels“ hat das Gericht das persönliche Erscheinen der Instagram-Prominenten angeordnet.

[Update]: Mittlerweile wurde ein Urteil im Fall Cathy Hummels gesprochen

Cathy Hummels soll, so die Vorwürfe des klagenden Verbandes, insgesamt 15 produkt- oder markenbezogene, nicht gekennzeichnete Beiträge veröffentlicht haben. Dafür seien Gegenleistungen erfolgt – Hummels habe jedoch bei den entsprechenden Posts auf einen Hinweis wie „Bezahlte Partnerschaft“ verzichtet.

Die Frau des Fußballnationalspielers Mats Hummels bestreitet die Vorwürfe. Lediglich in einem Fall sei ihr ein Kinderwagen kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Diesbezüglich hatte sie bereits 2018 eine Abmahnung des VsW akzeptiert. Für keinen der anderen Instagram-Posts habe sie eine Gegenleistung erhalten. “Recht auf freie Meinungsäußerung, dafür kämpfe ich”, erklärte Cathy Hummels auf Instagram. Ihr Anwalt Christian-Oliver Moser kündigte an, in dieser Sache gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen.

Die Influencerin mit derzeit rund 465.000 Followern bei Instagram verfügt über zahlreiche Verträge, vor allem mit Modemarken, und wird für die Promotion dieser Marken und ihrer Produkte bezahlt.

Erst im Januar 2019 hatte im ähnlich gelagerten Fall Vreni Frost das Kammergericht Berlin zugunsten der Influencerin entschieden. Sofern es sich um einen redaktionellen Post handle, sei nicht jeder Social-Media-Verweis auf eine Marke oder ein Produkt automatisch Werbung, so das Gericht in jenem Fall.

Der nun anstehenden Verhandlungstermin ist nicht der einzige Rechtsstreit, in den Cathy Hummels verwickelt ist. Im Juli 2018 hatte das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Hummels verhängt, welche ihr untersagte, eine Schuhmarke mit ihrem Nachnamen zu vertreiben. Der Sportartikelhersteller Hummel hatte dagegen geklagt, das Gericht gab der Klage einstweilen wegen Verwechslungsgefahr statt.

Neben den Fällen Vreni Frost und Cathy Hummels ist ein weiteres prominentes Influencer-Verfahren vor deutschen Gerichten anhängig: Das Landgericht Karlsruhe will am 21. März sein Urteil im Fall Pamela Reif verkünden.

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