Der Weg zum guten Nachhaltigkeits­bericht

Nachhaltigkeitskommunikation

Nachhaltigkeit hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Bestandteil zukunftsfähiger Unternehmensstrategien entwickelt. Und immer mehr Firmen legen schriftlich dar, wie sie ihre Leistungen nach einem ökonomisch, ökologisch und sozial verantwortlichen Leitbild ausrichten. Börsennotierte Großunternehmen sind sogar verpflichtet, wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen in einer nichtfinanziellen Erklärung (NFE) offenzulegen.

Nach den Plänen der EU-Kommission müssen europäische Firmen die Konsequenzen ihres Handelns für Umwelt und Gesellschaft künftig noch wesentlich detaillierter als bisher berechnen und beschreiben. Dies sieht eine neue Richtlinie vor, auf die sich Rat und Europäisches Parlament geeinigt haben – die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte ausführlicher und verständlicher aufbereiten und sich dabei an EU-weiten Standards orientieren. Ziel ist es, Nachhaltigkeit in der Berichterstattung integral zu behandeln und schrittweise mit finanziellen Themen gleichzustellen. Auch die Zahl der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen wird mit der CRSD deutlich steigen: In Deutschland sind schätzungsweise 15.000 Unternehmen betroffen.

Inhalte eines ­Nachhaltigkeitsberichts

Vision, Strategie, Management
Unternehmen müssen die sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit benennen und daraus nachhaltigkeitsbezogene Ziele, Strategien, Strukturen und Handlungsanweisungen ableiten. Im Idealfall zeigt der Bericht auch die Methodik zur Feststellung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen auf (Wesentlichkeitsanalyse).

Ziele und Maßnahmen
Mit der Definition der Ziele legt das Unternehmen fest, welche Prioritäten und Maßnahmen es aus seiner Nachhaltigkeitsstrategie ableitet und inwiefern es sich diesbezüglich verbessert hat. Die Ziele sollten überprüfbar, mit zeitlichen Vorgaben belegt und, wo möglich, quantifiziert sein.

Ökologische Aspekte
Wichtig ist auch, den Ressourcenverbrauch und Schadstoffausstoß zu erfassen, im Hinblick auf Energiemanagement- und Klimaschutzziele zu bewerten und systematisch zu optimieren. Ein guter Bericht enthält zudem eine Auflistung der verwendeten Rohstoffe und Materialien, Details zum Abfall- und Wassermanagement, Maßnahmen zur Eindämmung des Verkehrs sowie die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Natur, Flächen und Artenvielfalt.

Mitarbeiterverantwortung
Das Unternehmen erläutert, inwiefern es Verantwortung für seine Beschäftigten übernimmt – durch einen um­fassenden Überblick über Arbeitszeitregelungen, Ausbildung und Personalentwicklung sowie Arbeitnehmerrechte, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Ein guter Bericht enthält nicht nur die Leitlinie, Vielfalt und Chancengleichheit zu fördern – er zeigt auch auf, wie sie konkret umgesetzt wird.

Produktverantwortung
Unternehmen sollten ihre Produkte und Dienstleistungen an den heutigen Nachhaltigkeitsanforderungen ausrichten und dabei die Auswirkungen über den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen. Im Idealfall vermittelt der Bericht, wie das Unternehmen die sozialen und ökologischen Aspekte der Produktentwicklung weiter verbessern will.

Verantwortung für die Lieferkette
Ökologische und soziale Risiken, negative Auswirkungen sowie Entwicklungspotenziale entlang der Lieferkette – all dies sollte im Nachhaltigkeitsbericht erfasst und bewertet werden. Es geht darum zu zeigen, wie Unternehmen Verantwortung für Umwelt- sowie Menschenrechts-, Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette wahrnehmen.

Gesellschaftliche Verantwortung
Wichtig sind auch Nachhaltigkeitsbemühungen jenseits des Kerngeschäfts wie soziales Engagement. Ein vorbildlicher Bericht stellt die regionale Verantwortung des Unternehmens als Investor, Arbeitgeber, Auftraggeber und Lieferant dar und gibt Einblick in Steuern und Subventionen. Im Idealfall enthält er auch Corporate-Citizenship-Konzepte zur Förderung gemeinnütziger Zwecke in Sport, Kultur, Wissenschaft und Bildung.

Was macht die Qualität eines Nachhaltigkeits­berichts aus?

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist eine Momentaufnahme. Er zeigt den Status-quo auf mit dem Ziel, die langfristige positive Entwicklung abzulesen und die einzelnen Schritte vergleichbar zu machen. Entscheidend sind Ehrlichkeit, Authentizität und die Bereitschaft zur Selbstkritik. Greenwashing hat hier keinen Platz. Es geht darum, Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu schaffen. Beispiel Treibhausgasneutralität: Anhand vieler bisheriger Nachhaltigkeitsberichte wird nicht deutlich, auf welche Emissionen sich ein bestimmtes Ziel bezieht und welche Rolle die freiwillige Kompensation des CO2-Ausstoßes bei der Zielerreichung spielt. Unternehmen sollten sich daher an EU-weiten Standards wie dem „Corporate Net Zero Standard“ von SBTi (Science-Based Target Initiative) orientieren. Generell kommt es darauf an, die Ziele und Maßnahmen an offiziellen Standards und Kriterien auszurichten – etwa an den 17 ESG-Zielen der Vereinten Nationen sowie am Öko-Audit der EU, dem EMAS (Eco Management and Audit Scheme).

Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, setzt viel internes Know-how voraus. Daher sollten Verantwortliche aus verschiedenen Bereichen wie Legal, HR, Marketing – und auch die Geschäftsleitung – involviert sein. Unterstützung bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Ein komprimierter Leitfaden hilft Unternehmen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und gibt Tipps für ein integriertes und glaubwürdiges Nachhaltigkeitsmanagement. Eine gute Orientierung, wie die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsziele, -maßnahmen und -ergebnisse aussehen sollte, bietet auch das Policy Paper „Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD“, das im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erstellt wurde.

Wie kreativ dürfen Nachhaltigkeitsberichte sein?

Es gibt viele kreative Möglichkeiten, Nachhaltiges zu tun und darüber zu reden. Zum Beispiel lässt sich mit ansprechend bebilderten Praxisbeispielen – etwa zu Klimaprojekten oder zur Diversität im Unternehmen – eine gute Story erzählen. Auf der anderen Seite geht es bei den Vorgaben für einen gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsbericht um Gesetze und harte Fakten. Der Report muss einem systematischen Ansatz gerecht werden sowie übersichtlich und klar strukturiert, gut verständlich, faktenbasiert sowie nachprüfbar sein. Es ist ein regelrechter Spagat, diese Vorgaben zu erfüllen und den Bericht gleichzeitig kreativ zu gestalten. Die Aufbereitung wichtiger Informationen in Form von Grafiken, Videos und Podcasts hilft dabei.

Wer seinen Nachhaltigkeitsbericht in Papierform erstellt, sollte ihn auf Recyclingpapier drucken. Umweltfreundlicher ist es, den Bericht ausschließlich digital zur Verfügung zu stellen – etwa in Form eines PDF oder digitalen Magazins. Dabei sollte er alle Anforderungen erfüllen, die generell für Websites gelten – etwa eine intuitive Navigation, Hyperlinks, SEO und eine gute Suchfunktion. Wichtig ist auch, die Berichte zu archivieren, um Vorjahresvergleiche zu ermöglichen.

Infokasten

Die geplante ­CSR-Richtlinie

Bislang waren in Nachhaltigkeitsberichten Angaben zu Umweltschutz, sozialer Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, Anti-Korruption und Bestechung sowie Diversität in Unternehmensvorständen vorgeschrieben. Die neue CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fordert zusätzliche Angaben zu Nachhaltigkeitszielen, der Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat, den nachteiligen Wirkungen des Unternehmens sowie zu noch nicht bilanzierten immateriellen Ressourcen. Zudem können Unternehmen nichtfinanzielle Informationen nicht mehr in einem separaten Bericht veröffentlichen, sondern müssen die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht offenlegen.

Die EU-Vorschriften über nichtfinanzielle Informationen gelten für alle großen Unternehmen und alle an geregelten Märkten notierten Firmen, einschließlich Tochtergesellschaften. Hinzu kommen nicht kapitalmarktorientierte Betriebe, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen müssen: eine Bilanzsumme größer als 20 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro beziehungsweise eine Mitarbeiterzahl von mindestens 250. Damit wird der neue Nachhaltigkeitsbericht für die große Mehrheit der Firmen Pflicht.

Ein unabhängiger Prüfer stellt sicher, dass die Nachhaltigkeitsberichte die EU-Zertifizierungsstandards einhalten. Für Unternehmen, die einer nicht-finanziellen Erklärung (NFE) unterliegen, treten die neuen Vorschriften am 1. Januar 2024 in Kraft. Für große Unternehmen, die der NFE nicht unterliegen, gilt der 1. Januar 2025 als Stichtag und für börsennotierte KMU sowie für kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen der 1. Januar 2026.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe #Nachhaltigkeit. Das Heft können Sie hier bestellen.

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